PKV oder GKV Welche Krankenversicherung passt?
Gesetzlich oder privat krankenversichert? Das ist eine Grundsatzentscheidung, die oft ein Leben lang gilt. Denn die Durchlässigkeit der Krankenversicherungssysteme ist stark eingeschränkt. Beide Optionen besitzen Vor- und Nachteile.
Ein wesentlicher Systemunterschied zwischen GKV und PKV ist die Beitragserhebung. In der GKV gilt das sogenannte Solidarprinzip. Die Beiträge werden am beitragspflichtigen Einkommen bemessen: wer mehr verdient, zahlt mehr. In der PKV gilt dagegen das Äquivalenzprinzip. Die Beiträge in einem Tarif werden so kalkuliert, dass sie die voraussichtlichen Ausgaben decken. Wer mehr Leistungen versichert, zahlt mehr et vice versa.
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Systemwechsel - oft nur in eine Richtung möglich
Die freie Wahl beim Krankenversicherungsschutz haben nur Selbstständige und Beamte. Sie können sich entscheiden, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern möchten. Beamte müssen in der PKV nur den Teil versichern, der nicht durch die Beihilfe abgedeckt ist. Dadurch ist die Privatversicherung in der Regel die bessere Wahl. Arbeitnehmer können erst dann in "die Private" wechseln, wenn das Jahreseinkommen die sogenannte Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Diese Grenze wird jährlich neu festgelegt. 2025 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 69.300 Euro. Fazit hier: nur "Besserverdienern" steht der Weg in die PKV offen. Eine Rückkehr in das gesetzliche System ist dann möglich, wenn erneut eine gesetzliche Versicherungspflicht eintritt. Jenseits der 55 ist ein Wechsel (zurück) in die GKV nur noch sehr schwierig möglich.
Die Durchlässigkeit der Krankenversicherungssysteme ist stark eingeschränkt."
Ein Vorteil "der Gesetzlichen" ist die kostenlose Familienversicherung. Ehepartner ohne eigenen Verdienst und Kinder sind automatisch mitversichert. In der privaten Krankenversicherung muss dagegen jedes Familienmitglied extra versichert werden. Dafür können alleinstehende, gesunde, junge Versicherte bei "der Privaten" profitieren. Sie steigen zu sehr günstigen Bedingungen in den Versicherungsschutz ein und können trotzdem bessere Leistungen als bei den gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen. Im gesetzlichen System ist nur die sogenannte medizinische Regelversorgung abgedeckt. Die privaten Tarife decken oft ein höheres Leistungsniveau ab. Der gesetzliche Schutz weist vor allem Lücken bei Zahnersatz und der Auslandskrankenversicherung auf. Auch im Krankenhaus ist man als Privatpatient meist besser gestellt.
Status wie ein Privatpatient - über private Krankenzusatzversicherungen
Trotzdem muss man als Kassenpatient nicht auf privaten Versicherungsschutz verzichten. Mit privaten Krankenzusatzversicherungen können die Leistungslücken des gesetzlichen Systems geschlossen werden - zum Beispiel mit einer Zahnzusatzversicherung, einer Krankenhauszusatzversicherung oder privatem Auslandskrankenschutz.
fair, ehrlich, authentisch - die Grundlage für das Wohl aller Beteiligten