Die staatliche Förderung fließt in die Schaffung von Wohneigentum

Die sogenannte Eigenheimrente Wohn-Riester, etwas kompliziert aber recht gut

Während die Riester-Rente kaum halten kann, was ihre Schöpfer einst versprachen, kann Wohn-Riester durchaus punkten: Die staatliche Förderung fließt nämlich in die Schaffung von Wohneigentum.

Im Gegensatz zur Riester-Rente, die sich nicht ohne Grund massiver Kritik ausgesetzt sieht, kann die staatliche Förderung im Zusammenspiel mit einem Bauspardarlehen durchaus Sinn machen: Als Eigenheimrente unterstützt sie all die Personen, die grundsätzlich riestern können, bei der Schaffung von Wohneigentum - und das ist unter dem Strich die beste Altersvorsorge.

Autorenbox (bitte nicht verändern)

Wohn-Riester als probates Mittel der Altersvorsorge

Seit 2008 beteiligt sich der Staat mit Zulagen an der Altersvorsorge von Verbrauchern, die Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abführen. Darüber hinaus können auch Soldaten und Beamte diese Förderung beanspruchen. Neben speziellen Rentenversicherungen und Sparplänen sind auch zertifizierte Bausparverträge und -darlehen förderfähig, erfüllen diese die strengen Kriterien: Die Mittel dürfen nämlich nur zur Finanzierung von Wohneigentum oder dessen altersgerechten Umbau eingesetzt werden. Das Interessante: Auch bereits bestehende Bausparverträge lassen sich in diese Eigenheimrente umwandeln, gleichzeitig können aber auch Riester-Sparpläne zur Tilgung von Immobilienfinanzierungen eingesetzt werden.

Bei Wohn-Riester winken pro Jahr bis zu 175 Euro Grundzulage plus 300 Euro für jedes ab 2008 geborene Kind (185 Euro für vorher geborene Kinder). Dazu kommen evtl. noch Steuervorteile, weil das Finanzamt eine Tilgung bis zu 2.100 Euro im Jahr als Sonderausgaben anerkennt.

Ausschlaggebend ist, dass dann die Wohn-Riester-Förderung nur dann genutzt werden darf, wenn der Zulagenberechtigte das finanzierte Objekt selbst nutzt oder nutzen wird. Der Gestaltungsspielraum ist recht groß:

. Immobilienfinanzierung

Die Riester-Zulagen lassen sich zur Tilgung von Immobiliendarlehen zum Kauf oder Neubau eines Wohnobjektes verwenden.

. Altersgerechter Umbau

Werden über 50 Prozent der für einen Umbau geplanten Mittel zur Schaffung von Barrierefreiheit entsprechend den geltenden DIN-Vorschriften verwendet, lässt sich ein Riester-Bausparvertrag durchaus auch für altersgerechte Umbauvorhaben einsetzen. Die maximale Höhe der altersgerechten Umbauten beläuft sich auf 20.000 Euro.

. Umschuldung 

Haben Zulagenberechtigte bereits Finanzierungsverträge für ein Eigenheim aufgenommen, lassen sich die Förderungen auch für eine Umschuldung nutzen.

Auch bereits bestehende Bausparverträge lassen sich in diese Eigenheimrente umwandeln."

Vielfältige Möglichkeiten

Damit sind die Möglichkeiten der Eigenheimrente aber noch nicht ausgeschöpft, denn mit den Mitteln dürfen beispielsweise auch Genossenschaftsanteile erworben werden, sofern die Zulagenberechtigten selbst in einem Objekt der betreffenden Wohnbaugenossenschaft leben.  

Wollen Zulagenberechtigte ein Objekt mit mehreren Wohneinheiten erwerben, kann das Vorhaben zumindest teilweise förderfähig sein: nämlich für den Anteil, der künftig selbst bewohnt wird. Ebenso gut kann mit Wohn-Riester Wohneigentum im Ausland geschaffen werden, solange sich der neue Wohnort innerhalb der Europäischen Union befindet.

Zweitwohnsitze oder Ferienobjekte sind hingegen nicht förderfähig.

Kontakt zu mir

Hallo!
Schön, dass Sie mich kennenlernen möchten.