Mit einer Kündigung gehen die Vorteile der Riester-Rente verloren

Serie Finanzwissen: Wie geht das? Riester-Rente ruhen lassen

Wer eine Riester-Rente vereinbart, legt damit sein Kapital normalerweise für eine lange Zeit fest. Eine Auszahlung ist frühestens ab dem 62. Lebensjahr möglich, bei vor 2012 abgeschlossenen Verträgen ab 60. Nicht immer wollen oder können Riester-Sparer so lange "durchhalten". Dann sind Lösungen gefragt, wie man bereits früher an sein Geld kommt.

Grundsätzlich besteht auch bei Riester-Produkten die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Das ist aber selten ein guter Rat. Denn mit der Kündigung gehen die Vorteile der Riester-Rente verloren. Die Ansprüche auf die staatliche Förderung erlöschen dabei nicht nur für die Zukunft, sondern auch rückwirkend. Erhaltene Zulagen sind dann zurückzuzahlen. Dadurch erweist sich das Riester-Sparen nachträglich fast immer als ein schlechtes Geschäft. Eine Kündigung sollte daher nur dann in Betracht gezogen werden, wenn das bereits angesparte Geld wirklich dringend benötigt wird.

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Ruhende Verträge - ersparte Beiträge frei verwendbar 

Eine prämienunschädliche Kündigung ist nur möglich, wenn Sie den Anbieter oder den Tarif beim Riester-Sparen wechseln wollen, ohne dass eine Auszahlung an Sie erfolgt. Das angesparte Riester-Guthaben wird dann auf den neuen Vertrag übertragen und die Besparung wird unverändert weitergeführt. Ein solcher Wechsel kann sich lohnen, wenn Sie einen ungünstigen Vertrag besitzen und bessere Riester-Alternativen am Markt zu finden sind. Die Wechselentscheidung sollte im Vorfeld genau geprüft werden. Denn oft fallen hier zusätzliche Gebühren an, und auch beim neuen Vertrag müssen erst einmal Abschlussprovisionen und andere Kosten finanziert werden. Bei Fremdanbietern sind häufig bestimmte Wechsel-Bedingungen zu erfüllen, nicht jeder Wechselwillige wird akzeptiert. 

Der bessere Weg ist in der Regel, den Vertrag ruhen zu lassen und beitragsfrei zu stellen. Dann bleibt zwar das bereits angesparte Kapital weiter gebunden. Sie haben dabei aber den Vorteil, dass Ihnen die bereits erhaltene staatliche Förderung nicht verloren geht. Zudem sind Sie in der Verwendung der künftig ersparten Beiträge völlig frei. In der Zeit, in der Sie keine Beiträge zahlen, können Sie natürlich auch keine Zulagen beanspruchen. Viele Anbieter ermöglichen es, später die Beitragszahlungen wieder aufzunehmen. Das "Ruhenlassen" ist dann nur vorübergehend, was besonders gerne bei zeitlich begrenzten finanziellen Engpässen genutzt wird. 

Viele Riester-Sparer wollen allerdings ihren Vertrag dauerhaft nicht mehr besparen - zum Beispiel, weil sie bessere Anlagealternativen gefunden haben, sich ihre Lebenssituation verändert hat oder sie von dem Produkt nicht mehr überzeugt sind. Von den etwa 16,5 Mio. bestehenden Riester-Verträgen in Deutschland wird derzeit jeder fünfte dauerhaft oder vorübergehend nicht aktiv bespart. Wenn Sie Ihren Vertrag ruhen lassen, befinden Sie sich also in bester Gesellschaft. Mit dem Ruhen des Vertrages beschränkt sich die weitere Kapitalbildung nur noch auf angesammelte Erträge aus dem bereits vorhandenen Kapital (inkl. "Zinseszinseffekt"). Das bedeutet auch: Ihre künftigen Rentenansprüche verringern sich im Vergleich zu der ursprünglichen Vereinbarung. Dessen sollten Sie sich bewusst sein. 

Die Ansprüche auf die staatliche Förderung erlöschen bei einer Kündigung auch rückwirkend. Erhaltene Zulagen sind dann zurückzuzahlen."

Beiträge freistellen oder reduzieren? 

Ein "Kompromiss" zwischen voller Beitragsfortführung und Beitragsfreistellung kann die Reduzierung von Beiträgen sein. Ein Argument dafür ist die Erhaltung des Pfändungsschutzes. Der setzt nämlich Riester-Verträge mit aktiv in Anspruch genommener Förderung voraus. Die erhalten Sie bei reduzierten Beiträgen weiter, wenn auch entsprechend verringert. Wenn Sie dagegen den Vertrag beitragsfrei stellen, geht Ihnen mit dem weiteren Förderungsanspruch auch der Pfändungsschutz verloren. 

Um einen Riester-Vertrag beitragsfrei zu stellen, sind keine besonderen formalen Anforderungen zu beachten. Es genügt eine schriftliche Mitteilung an den Produktanbieter, in der unter Bezugnahme auf den Vertrag (mit Angabe der Vertragsnummer) die Beitragsfreistellung zum nächstmöglichen Zeitpunkt beantragt wird. Das ist im Prinzip ein Zweizeiler. Im Internet finden Sie dazu zahlreiche Mustervorlagen, ebenso für die Beantragung von Beitragsreduzierungen. 

Der Trick mit Wohn-Riester 

Abschließend noch ein Tipp, wenn Sie selbst genutztes Immobilien-Eigentum besitzen oder planen. Dann haben Sie unter Umständen doch eine Möglichkeit, vorzeitig an Ihr Riester-Kapital zu kommen. Im Rahmen des sogenannten Wohn-Riester dürfen Sie nämlich über bestehende Riester-Verträge verfügen, um die Anschaffung bzw. Herstellung eines Objektes zu finanzieren oder um eine bestehende Baufinanzierung zu tilgen. Sofern die dafür bestehenden Bedingungen eingehalten werden, bleiben Ihnen nicht nur die bereits erhaltenen Zulagen, sondern Sie können weiter staatliche Förderung beanspruchen und sind Ihren ursprünglichen Riester-Vertrag trotzdem "los".

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