Die Investmentfonds-Steuerreform wirft ihre Schatten voraus

Verwirrung durch Investmentsteuerreformgesetz Altfonds Ende 2017 verkaufen?

Allen Steuerüberschüssen zum Trotz greift der deutsche Fiskus ab 2018 auch bei Wertpapiererträgen zu und erhebt die Abgeltungssteuer zuzüglich Soli-Zuschlag und im Bedarfsfall Kirchensteuer. Anleger sollten aber gelassen bleiben.

Schon im Jahr 2009 sorgte die Einführung der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent, auf die noch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer aufzuschlagen sind, für Unruhe. Um diese abzumildern, wurden die vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Wertpapiere ausgenommen, hier galt weiter das alte Steuerrecht. Darüber hinaus konnten sich Anleger nach einer Haltedauer von zwölf Monaten über die Steuerfreiheit der Erträge freuen. Nun ist damit Schluss, die Investmentfonds-Steuerreform wirft ihre Schatten voraus.

Fondsanteile halten - Teilfreistellung nutzen

Einerseits wurde mit der Steuerreform die Harmonisierung innerhalb der EU erreicht, andererseits kippt so nebenbei ein Steuerprivileg.

Anleger sollten sich aber nicht verrückt machen lassen, denn die neuen Regeln greifen nur bei den Gewinnen, die ab dem 1. Januar 2018 realisiert werden. Bis dahin ändert sich gar nichts, für die aufgelaufenen Gewinne gelten weiterhin die Privilegien der Steuerfreiheit.

Um eine Abgrenzung herzustellen, werden zum 30. Dezember dieses Jahres die Anteilspreise fixiert und als neue Einstandskurse angesetzt - ein Verkauf ist also keineswegs notwendig.

Ab dem neuen Jahr können Anleger Teilfreistellungen beanspruchen, die einen Ausgleich dafür gewährleisten sollen, dass Dividenden in den Fonds ebenfalls besteuert werden. Der Anteil der Freistellung von der Kapitalertragssteuer bemisst sich am Aktienanteil, den der Fonds realisiert:

  • ab 25 Prozent Aktien - 15 Prozent der Erträge und Gewinne bleiben steuerfrei
  • ab 50 Prozent Aktien - 30 Prozent der Erträge und Gewinne bleiben steuerfrei

Damit werden Fonds im Vergleich zur Direktinvestition in Aktien oder Rentenpapiere deutlich bevorteilt.

Altbestände sollten auf keinen Fall abgestoßen werden, da die neuen Regelungen ausreichend Möglichkeiten bieten."

Weitere Vorteile - Fonds im Vergleich zur Direktanlage

Für das Erwerben und Halten von Fondsanteilen sprechen weitere Argumente wie beispielsweise die Abzugsmöglichkeit der Fondskosten im Rahmen der Werbungskosten, sodass die zu versteuernden Erträge reduziert werden.

Darüber hinaus erhalten Anleger mit Altbeständen einen steuerlichen Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro zugesprochen - eine zeitliche Begrenzung ist nicht vorgesehen. Alle Gewinne aus den alten Wertpapierbeständen bleiben damit bis zu dieser Grenze steuerfrei.

Da dieser Steuerfreibetrag von jedem Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden kann, profitieren auch Erben oder Beschenkte - es eröffnet sich also ein großer Gestaltungsspielraum, um die individuelle Steuerlast zu senken. Für Wertpapierbesitzer heißt das unter dem Strich: Altbestände sollten auf keinen Fall abgestoßen werden, da die neuen Regelungen ausreichend Möglichkeiten bieten, durch die vom Aktienanteil abhängigen Teilfreibeträge sowie durch Schenkungen innerhalb der Familie Optimierungen zu erzielen - ein seriöser Berater kann hier in jedem Fall weiterhelfen.

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