Vor der Heirat einen Ehevertrag schließen?

Und nach der Scheidung? Güterstand der Zugewinngemeinschaft

Zugewinngemeinschaft ist der Güterstand, in dem verheiratete Paare leben, wenn es keine vertragliche Vereinbarung gibt. Der Güterstand ändert sich durch Ehevertrag, Scheidung oder Tod eines Partners.

Vor der Heirat einen Ehevertrag schließen? Viele Paare schieben diesen wenig romantischen Vorschlag weit von sich. Juristen wissen jedoch aus ihrer täglichen Arbeit, dass sich im Falle einer Scheidung viele hässliche Streitereien um die Aufteilung des Vermögens vermeiden ließen, wenn in guten Zeiten ein Ehevertrag mit klaren Regelungen geschlossen worden wäre. Gibt es keinen Ehevertrag, treten die Eheleute mit der Eheschließung automatisch in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein. Das heißt, die Vermögen der Partner bleiben auch während der Ehe getrennt. 

Was Paare über die Zugewinngemeinschaft wissen sollten:

  • Vermögen, das die Partner in die Ehe mitbringen, verbleibt im persönlichen Eigentum und wird vom Eigentümer verwaltet
  • bringt ein Partner Schulden in die Ehe, muss der andere nicht dafür haften
  • Schenkungen oder Erbschaften während der Ehe werden dem Anfangsvermögen des Empfängers zugerechnet
  • im Falle einer Scheidung erfolgt auf Antrag ein Zugewinnausgleich
  • Zugewinnausgleich erfolgt durch Geldzahlung 

Teilung des Zugewinns im Falle einer Scheidung

Kommt es zur Scheidung und hat sich das Vermögen, das die Ehepartner während der Ehezeit erworben haben, unterschiedlich entwickelt, kann der schlechter gestellte Ehepartner den Zugewinnausgleich beantragen. Angenommen, die Ehefrau hat vor der Eheschließung eine Eigentumswohnung erworben, deren Wert in den Ehejahren um 20.000 Euro gestiegen ist. Der Ehemann besaß vor der Eheschließung ein Aktien-Depot mit einem Wert von 30.000 Euro. Zum Zeitpunkt der Scheidung beträgt der Depotwert 32.000 Euro. Der Zugewinn beträgt 22.000 Euro. Das heißt, der Ehemann kann einen Zugewinnausgleich von 9.000 Euro (22.000 Euro / 2 - 2.000 Euro) = 9.000 Euro verlangen.   

Juristen wissen, dass sich im Falle einer Scheidung viele hässliche Streitereien um die Aufteilung des Vermögens vermeiden ließen."   

Modifizierte Zugewinngemeinschaft

Angehende Eheleute sollten prüfen, ob in ihrem Falle möglicherweise eine modifizierte Zugewinngemeinschaft sinnvoll wäre. Es ist beispielsweise möglich, den Zugewinnausgleich auf den Todesfall zu beschränken. Sinnvoll ist ebenfalls, eine Mindestdauer der Ehe festzulegen, bevor ein Anspruch auf Zugewinnausgleich besteht. 

In diesem Falle ist jedoch das Einfügen einer Kinderklausel empfehlenswert, um den Ehepartner, der sich um die Kindererziehung kümmert, finanziell zu schützen. Wünschen Sie solche abweichenden Regelungen, benötigen Sie einen notariell beglaubigten Ehevertrag.

In jedem Falle sollte vor diesen weitreichenden Entscheidungen fachkundiger Rat durch einen Rechtsanwalt oder Notar eingeholt werden.

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