Die Enttäuschung ist vorprogrammiert, wenn eine Lebensversicherung zur Auszahlung kommt

Neben dem Problem Niedrigzinsen Lebensversicherungen sind undurchsichtig

Die Enttäuschung ist vorprogrammiert, wenn eine Lebensversicherung zur Auszahlung kommt. Transparenz wird gefordert - und das nach dem BGH-Urteil von 2014 aus zu Recht.

Finanztest greift in der aktuellen Ausgabe die häufigsten Ärgernisse der Versicherten auf: Zum einen erhalten sie bei der Auszahlung ihrer Lebens- oder Rentenversicherung weniger als prognostiziert, zum anderen können sie die Abrechnungen gar nicht nachvollziehen. Streit ist vorprogrammiert.

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Die Lebensversicherungsbranche: Intransparenz, Kürzungen und niedrige Renditen

Schon bei den jährlichen Mitteilungen, in denen die Versicherer ihre Kunden über eine mögliche Ablaufleistung informieren müssen, beginnen die Probleme: Welche der verschiedenen Teile überhaupt garantiert und welche Ansprüche vom Kapitalmarkt abhängig sind, können die meisten der Versicherten nicht auf einen Blick erkennen. Hier werden nämlich neben der garantierten Leistung die laufenden und Schlussüberschüsse ebenso aufgeführt wie die Bewertungsreserven - und das sowohl bei den klassischen Lebens- und Rentenversicherungen als auch bei den geförderten Produkten Riester und Rürup

Insbesondere das Thema Bewertungsreserve eröffnet neben den niedrigen Überschussbeteiligungen immer wieder Auseinandersetzungen zwischen Versicherungsgesellschaften und ihren Kunden. Diese Reserven entstehen, wenn der Wert der mit den Beiträgen erworbenen Anlagewerte steigt.

Finanztest verdeutlicht

An einem konkreten Beispiel demonstriert Finanztest die fatale Situation der Lebensversicherungskunden: Nach einer 29-jährigen Beitragszahlung in eine Kapitallebensversicherung erhält der Kunde eine Auszahlung, die deutlich unter seinen Erwartungen liegt. Obwohl er zum Abschluss noch einen Garantiezins von 3,5 Prozent vereinbart bekam, reduzierte sich der Schlussüberschuss bis zum Ablauf auf 0 Euro - und damit um mehrere Tausend Euro. Gleichzeitig wurde der auszuschüttende Anteil an der Bewertungsreserve um zehn Prozent reduziert. 

Die betreffende Versicherungsgesellschaft vereinbarte bis 2017, dem Ablaufjahr des Vertrages, bei Neuverträgen einen über dem Markt liegenden Zinssatz. Deswegen lautete die Begründung, der Kunde habe eine im Vergleich höhere laufende Verzinsung erhalten, sodass der Schlussüberschuss gestrichen und die Beteiligung an den Reserven gekürzt werden muss - im Interesse aller Versicherten natürlich.

Insbesondere das Thema Bewertungsreserve ist konfliktträchtig."

Allerdings können diese die einzelnen Überschussquellen gar nicht identifizieren, das wäre nur anhand des Geschäftsberichtes möglich - allerdings dürfte die kaum einer verstehen.

Wie Finanztest weiter berichtet, sind mittlerweile durchaus gerichtliche Verfahren anhängig, um insbesondere das Thema Bewertungsreserven aufzuklären.

Und hier leistet das BGH-Urteil aus dem Jahr 2014 Vorschub, das zwar generell eine Kürzung für rechtens erklärte, aber eben auch eine Begründung der Gesellschaft zur Bedingung machte.

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