Ein großes Zukunftsproblem Pensionsverpflichtungen
Pensionsverpflichtungen sind eine volkswirtschaftlich relevante Größe. Im letzten Jahr umfassten sie bei den 30 DAX-Unternehmen 396 Milliarden Euro - ein Rekordwert und eine deutliche Zunahme gegenüber dem Vorjahr, als ihre Summe 361 Milliarden Euro ausmachte.
Den Verpflichtungen stand dabei ein Pensionsvermögen von 251 Milliarden Euro gegenüber. Auch hier erfolgte 2016 eine deutliche Zunahme, Ende 2015 hatte der Bestand noch 236 Milliarden Euro betragen. Da das Pensionsvermögen im Vergleich zu den Verpflichtungen etwas unterproportional stieg, sank der Deckungsgrad geringfügig auf 63 Prozent. Ein wesentlicher Grund für den Anstieg der Pensionsverpflichtungen war neben neuen Zusagen der wieder gesunkene Rechnungszins.
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Wie Pensionsrückstellungen gebildet werden
Um das zu verstehen, muss man wissen, wie Pensionsverpflichtungen in Unternehmensbilanzen erfasst werden. Die Pensionszusagen stellen künftige Zahlungsverpflichtungen dar, die im Jahresabschluss in Form von Rückstellungen berücksichtigt werden müssen. Die Rückstellungen sollen dafür sorgen, dass den Verpflichtungen auch stets ein ausreichendes Deckungsvermögen gegenübersteht.
Da die Zahlungen oft erst viele Jahre später stattfinden, wird bei der Bilanzierung der Verpflichtungen deren heutiger Wert angesetzt, nicht der Betrag der künftigen Zahlungen. Zinsen und Zinseffekte sind mit einzubeziehen. Man sagt auch, die künftigen Zahlungsverpflichtungen sind "abzudiskontieren". Die Rückstellung in der Bilanz ist dadurch (bei positiven Zinsen) deutlich niedriger als der Betrag der Pensionszusage. Die Höhe des gewählten Zinssatzes hat dabei Einfluss auf die Rückstellungsbildung. Sinkt der für die Abdiskontierung verwandte Zins, ist eine höhere Rückstellungsbildung erforderlich et vice versa.
Ein wesentlicher Grund für den Anstieg der Pensionsverpflichtungen war der wieder gesunkene Rechnungszins."
Bilanzrecht - bei sinkenden Zinsen mehr Rückstellungen
Die Unternehmen sind bei der Wahl des Zinssatzes nicht frei, sondern an bestimmte bilanzrechtliche Vorgaben gebunden. Eine wichtige Bedeutung für Bilanzierung auf der Basis von IAS hat dabei die sogenannte "Mercer Yield Curve", ein von der Unternehmensberatung Mercer entwickelter Ansatz zur Ermittlung des Rechnungszinses. Er entspricht nicht dem aktuellen Marktzinsniveau, sondern ist ein geglätteter Durchschnitt vergangener Zinssätze, projiziert in die Zukunft. Natürlich schlagen sich Zinsveränderungen am Markt auch in der Mercer Yield Curve nieder, aber nicht 1 : 1. Im vergangenen Jahr sank der Rechnungszins von 2,4 Prozent auf 1,7 Prozent.
Ähnliches gilt für die Bilanzierung nach HGB-Standards. Sie wird vor allem im Mittelstand genutzt. Der hier verwendete Zins ist ebenfalls ein geglätteter Durchschnitt. Dabei fand 2016 ein Methodenwechsel (Umstellung von Sieben-Jahres- auf Zehn-Jahres-Durchschnitt). Dadurch kam es zu einem einmaligen Zinssprung von 3,89 Prozent auf 4,01 Prozent. In den kommenden Jahren wird der HGB-Rechnungszins aber wieder sinken. Ob Bilanzierung nach IAS oder nach HGB, sinkende Zinsen bedeuten mehr Pensionsrückstellungen für Unternehmen - eine Belastung für die Zukunft.