Steigende Beiträge lassen manche Versicherte über eine Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung nachdenken

Nur in Ausnahmefällen möglich Rückkehr in die GKV

Steigende Beiträge lassen manche Versicherte über eine Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung nachdenken. Der Wechsel von der Privaten Krankenversicherung in die GKV ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Private Krankenversicherungen haben ein gutes Image, weil die Versicherten zunächst niedrige Beiträge zahlen und von guten Leistungen profitieren. Später steigen die Beiträge, weil die Familie wächst und das Versicherungsrisiko mit steigendem Alter des Versicherten höher wird. Dann würden einige Versicherte gern in die GKV zurückkehren. Da solche Wechsel die gesetzlichen Krankenkassen belasten, hat der Gesetzgeber einige Hürden errichtet, die die Rückkehr erschweren oder sogar verhindern. Am einfachsten ist es, wenn Sie den Vertrag mit der PKV gerade unterschrieben haben und Ihnen Zweifel gekommen sind. Sie haben 14 Tage Zeit, um Ihr Widerrufsrecht zu nutzen.

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Welche Möglichkeiten haben Arbeitnehmer?

  • Jahreseinkommen unter die  Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG 2017: 57.600 Euro) drücken
  • Teilzeitarbeit oder Sabbat-Jahr mit dem Arbeitgeber vereinbaren.
  • Einzahlung in Betriebliche Altersvorsorge

Die Reduzierung des Einkommens muss nicht dauerhaft sein. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass die Vereinbarung, die Sie mit Ihrem Arbeitgeber abschließen, nicht als vorübergehend bezeichnet wird. Sobald Ihr Brutto-Jahreseinkommen unterhalb der JAEG liegt, werden Sie wieder versicherungspflichtig und müssen Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung werden. Steigt Ihr Einkommen später, können Sie sich freiwillig in der GKV versichern lassen. 

Selbstständige, die in die GKV zurückkehren wollen

Für Selbständige ist der Wechsel schwieriger, weil die Reduzierung des Einkommens nicht ausreichend ist. Sie könnten eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen und Ihre selbstständige Tätigkeit im Nebenberuf ausüben. Sie müssten wöchentlich mindesten 20 Stunden im Hauptberuf arbeiten.

Nach Vollendung des 55. Lebensjahres ist die Rückkehr in die GKV nahezu unmöglich." 

Der Verdienst muss höher als die halbe Bezugsgröße (2017: 1.487,50 Euro alte oder 1.330 Euro neuen Bundesländer) sein und darf die JAEG  nicht übersteigen. Scheinarbeitsverträge mit Verwandten werden nicht akzeptiert. Alternativ könnten Sie sich arbeitslos melden oder einen versicherungspflichtige Arbeit im europäischen Ausland aufnehmen.

Nicht zu lange mit dem Wechsel warten

Am schwierigsten ist der Wechsel für ältere Versicherte. Nach Vollendung des 55. Lebensjahres ist die Rückkehr in die GKV nahezu unmöglich. Selbst die Aufnahme eines versicherungspflichtigen Jobs kann dann nicht mehr helfen. Ist Ihr Ehe- oder Lebenspartner in einer GKV versichert, können Sie sich beitragsfrei über die Familienversicherung versichern lassen. Allerdings dürfen Ihre monatlichen Einkünfte den Betrag von 425 Euro monatlich nicht überschreiten.

Ausnahmen sieht der Gesetzgeber ebenfalls für Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 % vor. Der Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft in der GKV muss innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung der Behinderung gestellt werden.

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