Wenn eine Dividende ausgeschüttet wird, haben die Aktionäre ein Recht auf Zahlung

Serie Finanzwissen: Finanzwissen Aktien Vermögensrechte, die Rechte der Aktionäre

Bei den Aktionärsrechten wird zwischen Verwaltungsrechten und Vermögensrechten unterschieden. Während sich die Verwaltungsrechte vor allem auf das Stimmrecht sowie das Auskunfts- und Rederecht auf der Hauptversammlung beziehen, umfassen die Vermögensrechte die finanziellen Ansprüche, die sich aus der Stellung als Aktionär ergeben. Nachfolgend ein Überblick.

Der Anspruch auf Dividende gehört üblicherweise zu den wichtigsten Vermögensrechten von Aktionären. Es handelt sich um einen "bedingten" Anspruch, denn das Recht auf Dividendenzahlung besteht nur, sofern die Hauptversammlung einen entsprechenden Beschluss zur Gewinnausschüttung gefasst hat.

1. Das Recht auf Dividende 

Üblicherweise wird die Höhe der Dividende vom Vorstand vorgeschlagen, die Hauptversammlung entscheidet dann über den Vorschlag. Eine Pflicht zur Dividendenzahlung besteht grundsätzlich nicht. Die Dividendenhöhe kann in Abhängigkeit von der Ertragslage variieren, auch wenn die meisten Unternehmen sich um Dividendenkontinuität bemühen. 

Wenn eine Dividende ausgeschüttet wird, haben die Aktionäre - ihren Anteilen entsprechend - ein Recht auf Zahlung.
Die Dividende ist ein Teil des Gewinns, der an die Aktionäre ausgezahlt wird. Doch auch am nicht ausgezahltem Teil des Gewinns hat der Aktionär seinen Anteil, wenn die Gesellschaft diesen wirtschaftlich sinnvoll in die Forschung und Entwicklung des Unternehmens oder den Ausbau des Eigenkapitals investiert. 

2. Bezugsrechte 

Bezugsrechte werden dann relevant, wenn es zu Kapitalerhöhungen kommt und neue Aktien an die Börse gebracht werden. Alt-Aktionären wird damit das Recht zum Bezug von neuen Aktien ihrem bisherigen Anteil am Grundkapital entsprechend eingeräumt. Mit dem Bezugsrecht soll verhindert werden, dass sich die Beteiligungsverhältnisse im Rahmen der Kapitalerhöhung zuungunsten der Alt-Aktionäre verschieben. Auch der Aktienwert kann durch die Neuausgabe von Aktien beeinträchtigt werden - man spricht in diesem Zusammenhang auch von  Kapitalverwässerung -, das Bezugsrecht ermöglicht hier den Verlustausgleich. Das Bezugsrecht ist handelbar, Erwerber können durch den Kauf an neue Aktien gelangen. 

Es ist möglich, die Einräumung von Bezugsrechten bei Kapitalerhöhungen auszuschließen. Bei der Ausgabe von Belegschaftsaktien ist das sogar notwendig. Bezugsrechtsausschlüsse bedürfen eines Beschlusses mit Dreiviertelmehrheit in der Hauptversammlung. 

Der Anspruch auf Dividende gehört zu den wichtigsten Vermögensrechten von Aktionären."

3. Das Recht auf Zusatz- oder Berichtigungsaktien

Manchmal findet eine Kapitalerhöhung auch aus Gesellschaftsmitteln statt. In diesem Fall werden Rücklagen des Unternehmens in zusätzliches Grundkapital umgewandelt. Für das zusätzliche Grundkapital werden Aktien ausgegeben. Die Aktionäre erhalten diese Zusatz- oder Berichtigungsaktien ihren bisherigen Beteiligungen entsprechend. Eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verändert den Unternehmenswert nicht, es handelt sich de facto um eine "Umbuchung". Da jetzt mehr Aktien den Unternehmenswert abbilden, verringert sich der Wert der einzelnen Aktie um den sogenannten Berichtigungsabschlag. Durch die Ausgabe der Zusatz- bzw. Berichtigungsaktien an die Aktionäre bleibt ihr Beteiligungswert aber konstant. 

4. Sonstige Vermögensrechte 

Es gibt weitere Vermögensrechte von Aktionären. Dazu gehören insbesondere Rückzahlungsansprüche im Zusammenhang mit Kapitalherabsetzungen und das Recht auf Beteiligung am Liquidationserlös bei Auflösung der AG. In der Realität sind Kapitalherabsetzungen und AG-Liquidationen eher Ausnahme-Ereignisse. Diese Vermögensrechte besitzen daher nur geringe praktische Bedeutung.

Unser Fazit: Für den Aktionär sind die Rechte sehr klar geregelt. Wichtig ist jedoch stets, sich mit den Beteiligungsverhältnissen zu beschäftigen.
Wenn sich erfahrene Ankeraktionäre in der AG befinden, die bereits umfangreich gezeigt haben, dass sie an langfristiger Schaffung von Werten interessiert sind, kann auch der Kleinaktionär mit weniger als 3 Prozent des Gesamtkapitals an der AG von einer soliden Entwicklung des Unternehmens ausgehen. Noch besser ist es, wenn die Gründerfamilien noch einen großen Anteil am Unternehmen halten. 
Ein erfahrener Berater kann Ihnen ganz gezielt die notwendigen Hintergrundinformationen besorgen. Nutzen Sie unbedingt einen solchen Erfahrungsschatz. 

Die vom Autor als Basis für diesen Artikel verwendeten Informationen sind vom Rechteinhaber des Grundlagenwissen: Investmentfonds und die Risiken, der fundsware GmbH, zur Verfügung gestellt worden.

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