Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung usw. Wann ist ein Notar notwendig?
Eine notarielle Beglaubigung ist in der Regel nicht erforderlich, wenn Sie mit einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder anderen Erklärungen Ihren Willen dokumentieren wollen. In bestimmten Fällen müssen Sie zum Notar.
Wollen Sie sicher sein, dass in Ihrem Sinne gehandelt wird, wenn Sie Ihren Willen im Alter oder wegen einer Erkrankung nicht mehr erklären können, müssen Sie sich absichern. Eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung können Sie eigenständig verfassen oder Formulare nutzen, in denen die zutreffenden Formulierungen nur angekreuzt werden. Sie können den Text handschriftlich verfassen oder einen Computer nutzen. Wichtig ist lediglich, dass Sie das Dokument unterschreiben und Datum und Ort angeben. Eine notarielle Beglaubigung der Dokumente ist in den meisten Fällen nicht nötig. Wollen Sie jedoch, dass der Bevollmächtigte an Ihrer Stelle Immobilien veräußert oder Bankgeschäfte abwickelt, müssen Sie einen Notar aufsuchen.
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Notarielle Beglaubigung der Vorsorgevollmacht bietet Vorteile, weil:
- der Bevollmächtigte mit einer solchen Vollmacht über Immobilien verfügen kann,
- Kredite für den Vollmachtgeber aufnehmen kann,
- Bankgeschäfte tätigen kann.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Ist abzusehen, dass der Bevollmächtigte über Immobilien verfügen muss, müssen Sie Ihre Vollmacht beglaubigen lassen. Bei örtlichen Betreuungsbehörden können Sie Ihre Unterschrift unter der Vollmacht öffentlich beglaubigen lassen. Das kostet 10 Euro. Leider ist eine öffentliche Beglaubigung nicht bei jeder Betreuungsbehörde möglich. Alternativ ist der Gang zum Notar zu empfehlen. Die Grundbuchämter erkennen öffentliche und notarielle Beglaubigungen an, wenn der Bevollmächtigte die Übertragung von Immobilien eintragen lässt. Aufnahme von Krediten ist nur mit notariell beglaubigter Vollmacht möglich.
Wollen Sie, dass der Bevollmächtigte an Ihrer Stelle Immobilien veräußert oder Bankgeschäfte abwickelt, müssen Sie einen Notar aufsuchen."
Die Kosten für die notarielle Beglaubigung
Die Höhe der Notarkosten ist von mehreren Faktoren abhängig. Circa 30 - 50 Euro werden fällig, wenn Sie lediglich Ihre Unterschrift unter der Vorsorgevollmacht vom Notar beglaubigen lassen. Da mit dieser Unterschrift Ihre Identität und Ihre Geschäftsfähigkeit attestiert wird, akzeptieren Banken eine notariell beglaubigte Vollmacht.
Auf eine spezielle Bankvollmacht wird in diesem Falle verzichtet. Das ist besonders vorteilhaft, wenn Sie Konten bei mehreren Banken haben. Kostspieliger wird es, wenn Sie sich vom Notar beraten lassen. Die Gebühr wird nach der Höhe des Vermögens berechnet. Das Geld ist gut investiert, da der Notar das Dokument auf Rechtssicherheit überprüft und Sie über mögliche Risiken bestimmter Formulierungen in der Vorsorgevollmacht aufklärt.
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