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Person des Vertrauens auswählen Betreuung und Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht räumen Sie einer Person Ihres Vertrauens das Recht ein, in Ihrem Namen zu handeln. Auf welche Angelegenheiten sich diese Vollmacht bezieht, legen Sie selbst fest.

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit - jeder kann in die Situation kommen, dass er handlungsunfähig ist. Wollen Sie vermeiden, dass in so einem kritischen Moment ein Betreuungsgericht festlegt, wer in Ihrem Namen wichtige Entscheidungen zu treffen hat, sollten Sie rechtzeitig vorsorgen und gegebenenfalls eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Es versteht sich von selbst, dass Sie eine Vorsorgevollmacht nur dem- oder derjenigen erteilen, dem Sie hundertprozentig vertrauen.

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Das Wichtigste im Überblick:

  • Die Vorsorgevollmacht kann sich auf bestimmte oder alle Angelegenheiten beziehen.
  • Sie können bestimmen, dass die Vorsorgevollmacht erst im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit wirksam wird.
  • Eine Vorsorgevollmacht ist an keine bestimmte Form gebunden.
  • Lassen Sie die Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren.

Wie ist die rechtliche Situation?

Ist ein Erwachsener wegen körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigungen nicht oder nur teilweise entscheidungsfähig, sieht das deutsche Betreuungsrecht die Bestellung eines rechtlichen Betreuers beziehungsweise einer Betreuerin vor. Diese/r übernimmt im Namen des Betreuten Rechtshandlungen. Gibt es in Ihrer Nähe einen Menschen, von dem Sie wissen, dass er ausschließlich in Ihrem Sinne handeln würde, sollten Sie mit dieser Person vereinbaren, dass er in Ihrem Namen entscheiden soll. 

Form der Vorsorgevollmacht    

Vorsorgevollmachten sind formfrei. Theoretisch könnten Sie die Vorsorgevollmacht sogar mündlich erteilen. Besser ist selbstverständlich ein Schriftstück. Bezieht sich die Vollmacht auch auf Bankgeschäfte oder Grundstücksangelegenheiten, sollten Sie Ihre Unterschrift in Anwesenheit eines Bankmitarbeiters leisten beziehungsweise von einem Notar beglaubigen lassen. Zusätzlich sollten Sie Ihre Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren. Das können Sie online unter der Adresse www.vorsorgeregister.de erledigen. So stellen Sie sicher, dass die Vorsorgevollmacht im Fall der Fälle zur Verfügung steht.

Vorsorgevollmachten sind formfrei."

Unterstützung und ausführliche Informationen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat alle wichtigen Informationen in der Broschüre 'Betreuungsrecht' zusammengefasst. Diese können Sie auf der Homepage des BMJV bestellen oder downloaden. Hier finden Sie außerdem Musterformulare und Textbausteine, mit denen Sie Ihre Vorsorgevollmacht an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen können. Darüber hinaus können Sie sich von Betreuungsvereinen, Rechtsanwälten und Notaren umfassend beraten lassen.

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