Insbesondere älteren Menschen war der Zugang zu Baukrediten verstellt worden

Wohnungsbaukreditrichtlinie korrigiert Restriktionen für ältere Kreditnehmer aufgehoben

Insbesondere älteren Menschen war der Zugang zu Baukrediten im Zuge der Wohnungsbaukreditrichtlinie verstellt worden. Nun gab es eine neue Verordnung, die zumindest einige Hindernisse beiseite räumt.

Die Wohnungsbaukreditrichtlinie stellte grundsätzlich darauf ab, dass Immobilienfinanzierungen größtenteils zum Renteneintritt der Bauherren zurückgeführt sein sollten. In jedem Fall sollte die Verbindlichkeit innerhalb des statistisch zu erwartenden Lebensalters tilgbar sein. Dies schloss auch spätere Kredite für Reparaturen oder Umbauten aus. Neue Richtlinien eröffnen nun auch für diese Fälle einen interessanten Spielraum.

Neu: Langfristige Bedienbarkeit als wichtigstes Kreditkriterium

Senioren können aufatmen, seit dem 1. Mai 2018 gilt die Immobiliar-Kreditwürdigkeitsleitlinien-Verordnung, die die strengen Regeln der Wohnungsbaukreditrichtlinie aus dem Jahr 2016 wieder etwas entschärft. Diese stellte in puncto Kreditwürdigkeit darauf ab, dass die Bauherren im Rentenalter nicht noch zusätzlich zu den Wohnneben- und Lebenshaltungskosten hohe Kreditraten bestreiten müssen. Allerdings verkannte diese Richtlinie die Notwendigkeit von Reparaturen, Sanierungen und Instandsetzungen, die das Wohneigentum im Laufe der Jahre nun einmal mit sich bringt. Die neue Verordnung bessert in diesem Punkt nach und ändert somit die Voraussetzungen, unter denen auch Senioren noch Baukredite aufnehmen können.

Ausschlaggebend ist nun die langfristige Bedienbarkeit der Baukredite, so sieht es die Immobiliar-Kreditwürdigkeitsleitlinien-Verordnung vor. Ob das Darlehen so überhaupt zu Lebzeiten zurückgezahlt werden kann, rückt demnach in den Hintergrund, hatte diese Maßgabe doch in erster Linie die Erben gestärkt. Nun reicht es vollkommen aus, wenn die Bauherren zu Rentenbeginn ihre Immobilie zu rund 40 bis 50 Prozent beleihen können. Gleichzeitig sollte die finanzielle Belastung aus den Verbindlichkeiten 35 Prozent des Renteneinkommens nicht übersteigen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dürften Banken nun auch wieder Kredite an ältere Kunden ausgeben.

Ausschlaggebend ist nun die langfristige Bedienbarkeit der Baukredite." 

Der Finanzierungsbedarf bezieht sich in diesem Alter insbesondere auf Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen, aber eben auch auf wichtige Umbauten wie die Schaffung von Barrierefreiheit in den Wohnräumen. 

Gerade hier war es zu Problemen gekommen, die sich auch mit bereits vollständig bezahltem Wohneigentum nicht aus der Welt hätte schaffen lassen.

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