Vertrauen einer fremden Person schenken Wie funktioniert eine Bankvollmacht
Manchmal kommt es anders als das Leben geplant war - umso wichtiger ist eine passende Notfallvorsorge. Allerdings wollen Bankvollmachten gut überlegt und sorgsam aufgesetzt werden.
Zu den wichtigen Dokumenten für den Notfall zählen Vollmachten, die bestimmten Vertrauenspersonen den Zugriff auf Konten eröffnen, sollte der Kontoinhaber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dazu in der Lage sein oder versterben. Die enormen Konsequenzen sollten jedoch im Vorfeld bedacht werden.
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Die Bankvollmacht - das ist zu beachten
Im Prinzip erlaubt die Bankvollmacht dem Bevollmächtigten die Übernahme der Bankgeschäfte - entweder komplett oder in bestimmten Teilbereichen. So können Bankvollmachten entweder für alle Konten, aber eben auch als Kontovollmacht für einzelne Konten erteilt werden. Dabei kann es sich ebenso um Girokonten wie um Depots oder andere Konten handeln. Eine solche Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden und sollte entweder bis zum Tod oder darüber hinaus vereinbart werden. Neue Verträge können hingegen nicht in Vollmacht geschlossen werden - auch keine Kreditverträge. Bestimmte Formvorgaben existierten nicht, damit eine Vollmacht ihre Wirkung entfaltet. Allerdings stehen durchaus Muster zur Verfügung.
Wichtige Details sollten jedoch individuell geregelt werden, wie beispielsweise:
- den exakten Verfügungsrahmen
- den Zeitpunkt der Gültigkeit einer Vollmacht
- die Auswahl der Vertrauenspersonen
Derartige Vollmachten können beispielsweise sinnvoll sein, wenn Angehörige den Zugriff auf bestimmte Konten auch für den Fall ihres Todes sicherstellen wollen, ohne dass die Hinterbliebenen dafür einen Erbschein beantragen oder abwarten müssen. Als weiterer Grund kommen gesundheitliche Probleme in Frage, die den Kontoinhaber daran hindern könnten, seinen Geschäften noch selbstständig nachzugehen. Wichtig ist, dass die Vollmachten vom Bevollmächtigten nicht nur unterzeichnet, sondern in ihrer Konsequenz auch verstanden und mit Umsicht wahrgenommen werden.
Die Bankvollmacht erlaubt dem Bevollmächtigten die Übernahme der Bankgeschäfte."
Es gibt Alternativen zur Bankvollmacht, um die Handlungsfähigkeit der Angehörigen im Notfall sicherzustellen:
- Einerseits wäre das ein Ersatzkonto, das Begünstigte direkt nutzen können. Dorthin lassen sich beispielsweise bestimmte Beträge pro Monat überweisen. Aber das Vermögen lässt sich auch durch Sperrvermerke schützen, die den Zugriff auf das Guthaben beispielsweise erst nach dem Tod zulassen.
- Eine andere Möglichkeit ist ein Gemeinschaftskonto, das beispielsweise Ehepartner als Oder-Konto nutzen können. Dann hätten beide Parteien gleichberechtigt Zugriff - auch für den Fall des Todes eines der Ehepartner oder bei gesundheitlicher Beeinträchtigung. Eine Kontovollmacht wird somit überflüssig.
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