Wird von Banken automatisch abgezogen Abgeltungsteuer, die Steuer auf Kapitaleinkünfte
In Deutschland werden Steuern auf Kapitaleinkünfte als Abgeltungsteuer erhoben. Die kontoführende Stelle behält die Steuern auf die Kapitalerträge, die über den Sparerpauschbetrag hinausgehen, ein und leitet sie ans Finanzamt weiter.
Zinserträge, Dividenden, Gewinne aus Aktiengeschäften und vergleichbare Kapitaleinkünfte zählen in Deutschland zum steuerpflichtigen Einkommen. Seit 2009 werden die auf Kapitaleinkünfte anfallenden Steuern als Quellensteuer einbehalten. Für den Steuerpflichtigen ist es seitdem nicht mehr zwingend erforderlich, diese Einkünfte in der Einkommensteuererklärung aufzulisten. Fallen Kapitaleinkünfte an, müssen Banken, Versicherungen oder Finanzdienstleister 25 % des Ertrages plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer als Abgeltungsteuer einbehalten und an das jeweilige Finanzamt überweisen. Abzugsfrei bleibt der Sparerpauschbetrag.
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Als Kapitalerträge gelten unter anderem:
- Zinsen auf Einlagen von Giro-, Tagesgeld- oder Festgeldkonten
- Zinseinkünfte aus Kapitallebensversicherungen
- Zinsen aus Rentenpapiere
- Dividenden
- Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Derivaten oder Fondsanteilen
Sparerpauschbetrag wird nicht automatisch berücksichtigt
Pro Person wird ein Sparerpauschbetrag (früher Sparerfreibetrag) von 801 Euro (bei zusammen veranlagten Eheleuten 1.602 Euro) gewährt. So lange dieser Betrag nicht ausgeschöpft ist, zahlt die Bank Zinsen, Dividenden etc. ohne Abzüge aus. Mit dem Sparerpauschbetrag sind die im Zusammenhang mit den Kapitaleinkünften anfallenden Werbungskosten abgegolten.
Damit dieser Sparerfreibetrag von der Bank berücksichtigt wird, müssen Sie einen Freistellungsauftrag erteilen. Der Freibetrag kann auf mehrere Banken oder Versicherungen verteilt werden. Achten Sie sorgfältig darauf, dass die Summe der Freistellungsaufträge den Wert von 801 beziehungsweise 1.602 Euro nicht übersteigt! Falls Sie für Ihre Kinder Geld sparen, reichen Sie für diese Konten ebenfalls Freistellungsaufträge mit der jeweiligen Steuer-ID des Kindes ein.
Die kontoführende Stelle behält die Steuern auf die Kapitalerträge, die über den Sparerpauschbetrag hinausgehen, ein und leitet sie ans Finanzamt weiter."
Zu viel gezahlte Abgeltungsteuer erstatten lassen
Unter bestimmten Umständen sollten Sie Ihre Kapitalerträge dennoch in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung angeben. Falls Sie vergessen haben sollten, einen Freistellungsantrag zu stellen, können Sie sich auf diese Weise die Abgeltungsteuern zurückholen, die wegen Ihres Versäumnisses an den Fiskus abgeführt wurden.
Wenn Ihr persönlicher Steuersatz unterhalb von 25 % liegt, sollten Sie ebenfalls die Anlage KAP ausfüllen und die Günstigerprüfung beantragen. In diesem Falle wird die Kapitalertragsteuer mit Ihrem Steuersatz berechnet und Sie bekommen die Differenz erstattet.
Auch wenn Ihr Steuersatz unterhalb von 25 % liegt, können Sie laut Bundesfinanzhof-Urteil ( BFH Az: VIII R 13/13) keine zusätzlichen Werbungskosten geltend machen.
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