Ein Ehevertrag kann auch nach dem Hochzeitstag geschlossen werden

Sofern die Zugewinngemeinschaft nicht gelten soll Wann ist ein Ehevertrag zu empfehlen?

Mit einem Ehevertrag können Eheleute individuell ihren Güterstand und vermögensrechtliche Fragen im Falle einer Scheidung regeln. Gibt es keine Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Regelungen der Zugewinngemeinschaft.

Unter bestimmten Voraussetzungen sollten Brautleute nicht nur die Hochzeitsfeier sorgfältig planen, sondern auch über vermögensrechtliche Konsequenzen der Eheschließung nachdenken. Das klingt wenig romantisch, kann aber viel Streit und Frust ersparen, wenn die Liebe nicht ewig halten sollte. In vielen Fällen sind die gesetzlichen Regelungen, die im Falle einer Scheidung ohne Ehevertrag gelten, ausreichend. Wer sich unsicher ist, sollte sich von einem spezialisierten Juristen beraten lassen. Ein Ehevertrag kann auch nach dem Hochzeitstag geschlossen und im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit abgeändert werden.

In welchen Fällen ist ein Ehevertrag zu empfehlen?

  • Der Altersunterschied der Eheleute ist groß.
  • Das Vermögen, das die angehenden Eheleute mitbringen, unterscheidet sich erheblich.
  • Die Eheleute haben unterschiedliche Nationalität. In diesem Falle sollte im Ehevertrag zumindest geregelt werden, welches nationale Recht im Falle einer Scheidung zur Anwendung kommen soll.
  • Ein oder beide Ehepartner sind selbstständige Unternehmer. In dieser Konstellation könnte der Vermögensausgleich nach einer Scheidung die Existenz des Unternehmens gefährden.

Rechtliche Lage ohne Ehevertrag

Kommt es zu einer Scheidung und das Paar hat keinen Ehevertrag geschlossen, gelten die Regellungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das Ehepaar lebt in einer Zugewinngemeinschaft. Das Vermögen, das die Partner einbringen, bleibt ihr Vermögen und wird selbst verwaltet. Die Gewinne, die während der Ehe aus diesem Vermögen erwirtschaftet werden, werden bei einer Scheidung im Zuge des Zugewinnausgleichs geteilt. Rentenansprüche, die in der Ehezeit erworben wurden, werden ebenfalls zwischen beiden Ex-Partnern aufgeteilt. Diese gesetzliche Regelung geht vom klassischen Familienmodell mit Kindern aus. Da meist derjenige, der die Kinderbetreuung zum größeren Teil übernimmt, seine berufliche Karriere unterbricht, sind diese Regelungen erfahrungsgemäß gerecht.

Kommt es zu einer Scheidung und das Paar hat keinen Ehevertrag geschlossen, gelten die Regellungen des Bürgerlichen Gesetzbuches."

Welche Regelungen sind im Ehevertrag üblich?

Paare, die keinen Zugewinnausgleich wünschen, vereinbaren Gütertrennung. Es ist sinnvoll, die Anfangsvermögen im Ehevertrag klar zu bestimmen. Alternativ ist es möglich, den Ausgleich des Zugewinns gegenständlich oder wertmäßig zu beschränken. Beispielsweise könnte das Betriebsvermögen ausgeklammert werden.

Mit einer individuellen Regelung des Ehegattenunterhaltes kann ein Paar ebenfalls von der gesetzlichen Regelung abweichen. Bei stark unterschiedlichen Vermögensverhältnissen der angehenden Eheleute, kann das ein sehr weitgehender Liebesbeweis sein.

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