Die abschlagsfreie Rente mit 63 erleichtert besonders langjährig Versicherten den Übergang in den Ruhestand

Hintergrundinformationen Abschlagsfreie Rente mit 63

Die abschlagsfreie Rente mit 63 erleichtert besonders langjährig Versicherten den Übergang in den Ruhestand. Um von dieser Regelung zu profitieren, müssen Sie jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Seit Juli 2014 können einige Erwerbstätige schon vorzeitig in Rente gehen, ohne finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Die abschlagsfreie Rente mit 63 gilt jedoch nur für eine vergleichsweise kleine Gruppe. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales profitieren jährlich rund 200.000 Versicherte von dieser Möglichkeit. Genau wie bei der Regelaltersrente wird das Renteneintrittsalter für die vorzeitige, abschlagsfreie Rente schrittweise angehoben. Mit Vollendung des 63. Lebensjahres können Sie abschlagsfrei in Rente gehen, falls Sie vor dem 1. Januar 1953 geboren sind. Wer 1964 oder später geboren ist, kann frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres abschlagsfrei in Rente gehen. Die entscheidende Voraussetzung für den Anspruch auf vorzeitige abschlagsfreie Rente: Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragsstellung die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben.

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Welche Zeiten werden bei der Berechnung der Wartezeit berücksichtigt?

  • Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus abhängiger oder selbstständiger Erwerbstätigkeit.
  • Zeiten mit geringfügiger, versicherungspflichtiger Beschäftigung (beispielsweise Mini-Job).
  • Wehrpflicht oder Zivildienst.
  • Pflege von Angehörigen.
  • Kindererziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr.
  • Zeiten, in denen Sie Lohnersatzleistungen bezogen haben (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Übergangsgeld ...).
  • Zeiten in denen Sie freiwillig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben.

Welche Zeiten werden nicht berücksichtigt?

Nicht berücksichtigt werden Zeiten der Langzeitarbeitslosigkeit mit Bezug von ALG II und Zeiten, die beispielsweise in Folge eines Versorgungsausgleichs in Folge einer Scheidung zugesprochen wurden. Außen vor bleibt ebenfalls der Bezug von Arbeitslosengeld in den zwei Jahren vor Renteneintritt. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine Frühverrentung einigen.

Pro Monat, den Sie vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen, wird Ihre Rentenleistung um 0,3 Prozent gekürzt."

Alternativen für Versicherte, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen

Falls Sie mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben, können Sie die Wartezeit auch durch Zahlung freiwilliger Beiträge erfüllen und auf diese Weise einen Anspruch auf eine abschlagsfreie Rente mit 63 erwerben.

Scheidet diese Option ebenfalls aus, müssen Sie eine Rentenkürzung hinnehmen, wenn Sie früher in Rente gehen wollen. Pro Monat, den Sie vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen, wird Ihre Rentenleistung um 0,3 Prozent gekürzt. Diese Kürzung bleibt nach dem Erreichen der regulären Altersgrenze weiter bestehen.

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