Familienversicherung Alle sind unter einem Vertrag versichert
Unter bestimmten Voraussetzungen können gesetzlich Krankenversicherte ihre Angehörigen kostenfrei über die Familienversicherung mitversichern lassen. Die Familienversicherung muss beantragt werden.
Die beitragsfreie Familienversicherung ist ein Vorzug, den nur die gesetzliche Krankenversicherung bietet. Konkret bedeutet das: Wer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, kann seinen Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder seine Kinder ohne Zahlung zusätzlicher Beiträge mitversichern, wenn die Angehörigen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. In einer privaten Krankenversicherung benötigt jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag.
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Welcher Personenkreis kann beitragsfrei mitversichert werden?
- Ehegatten
- Eingetragene Lebenspartner
- Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder
- Enkel, die im Haushalt des Versicherten leben
Bei welchem Elternteil werden die Kinder familienversichert?
Falls beide Eltern gesetzlich krankenversichert sind, können sie entscheiden, bei welchem Elternteil die Kinder familienversichert werden. Eine gleichzeitige Versicherung bei beiden Elternteilen wäre unzulässig.
Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen
Um in den Genuss der kostengünstigen Familienversicherung zu kommen, müssen die Angehörigen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Stellen Sie einen Antrag an Ihre gesetzliche Krankenkasse, wird gründlich geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Überprüfung wird jährlich wiederholt. Angaben über Einkünfte müssen Sie belegen. In die Familienversicherung werden nur Personen aufgenommen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Außerdem darf die zu versichernde Person nicht versicherungspflichtig sein (zum Beispiel als Bezieher von Arbeitslosengeld).
Welche Einkommensgrenzen gelten?
Die Familienversicherung ist nur möglich, wenn die zu versichernde Person monatlich nicht mehr als 435 Euro Monatseinkommen hat. Bei Minijobbern liegt die Grenze bei 450 Euro. Sollte Ihr Partner / Ihre Partnerin eine selbstständige Tätigkeit ausüben, ist eine Familienversicherung nur möglich, wenn die wöchentliche Arbeitszeit maximal 18 Stunden beträgt. Weitere Einnahmen wie zum Beispiel Zinsen, Dividenden oder Pachten werden ebenfalls bei der Prüfung der Einkommensgrenzen berücksichtigt.
In einer privaten Krankenversicherung benötigt jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag."
Altersgrenzen bei Kindern
Kinder, die noch kein eigenes Einkommen beziehen, können bis zum 23. Lebensjahr familienversichert werden. Absolvieren sie ein Studium oder eine Berufsausbildung, liegt die Altersgrenze beim vollendeten 25. Lebensjahr. Studenten, die einen Nebenjob annehmen, müssen die Einkommensgrenzen beachten. Wenn sie die genannten Einkommensgrenzen überschreiten, fallen sie aus der Familienversicherung heraus.
Im Anschluss an die Familienversicherung können sich Studenten über die studentische Krankenversicherung sehr kostengünstig selbst versichern. Eine Ausnahme gibt es für Kinder mit Behinderung, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Sie können dauerhaft familienversichert werden.
Ich glaube, dass Menschen, die sich ihrer Ziele und Werte bewusst werden, sorgenfreier leben.