Oftmals eine gute Lösung Berliner Testament für Ehepaare
Das Berliner Testament bietet Eheleuten oder Partnern eingetragener Lebensgemeinschaften die Möglichkeit, sich wechselseitig als Alleinerben einzusetzen. Die Nachkommen erben erst dann, wenn der länger lebende Ehepartner verstorben ist.
Wie ergeht es meinem Partner oder mir, wenn uns der Tod trennt? Diese Frage sollten sich insbesondere diejenigen frühzeitig stellen, die zum Beispiel in einer eigenen Immobilie leben. Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Im ungünstigsten Fall kann der hinterbliebene Ehepartner gezwungen sein, das geliebte Eigenheim zu veräußern, um die anderen Erben auszahlen zu können. Besser ist es, mit einem gemeinschaftlichen Testament dafür zu sorgen, dass der Lebensstandard des länger lebenden Partners abgesichert wird.
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Wie wird ein gemeinschaftliches Testament aufgesetzt?
Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern räumt der deutsche Gesetzgeber das Recht ein, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten. Sie können das Schriftstück selbst handschriftlich verfassen. Beide Partner müssen das Dokument mit vollem Namen unterschreiben.
Sicherer ist es jedoch, wenn Sie gemeinsam einen Notar aufsuchen, um ein öffentliches Testament aufsetzen zu lassen. Der Notar berät Sie umfassend und Sie vermeiden typische Fehler, die möglicherweise dazu führen könnten, dass Ihr gemeinschaftliches Testament nicht rechtsgültig wird. Außerdem wird das Testament beim Notar verwahrt. Die Gebühren, die für ein öffentliches Testament fällig werden, sind von der Höhe des Vermögens abhängig.
Haben Sie Kinder, kann das Errichten eines Berliner Testaments - eine spezielle Form des gemeinschaftlichen Testaments - sinnvoll sein. Mit einem solchen Testament können Sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Darüber hinaus können Sie gleichzeitig regeln, wie nach dem Tode des länger lebenden Partners mit dem Nachlass verfahren werden soll.
Solange beide Partner leben, kann ein Berliner Testament gemeinsam aufgehoben oder von einem der Partner einseitig widerrufen werden. Dieser Widerruf muss vor einem Notar abgegeben und beurkundet werden. Außerdem muss der andere Partner über den Widerruf informiert werden.
Ehepartner, die ein Berliner Testament errichten, sollten bedenken, dass sie ihre Kinder zunächst enterben."
Nachteile des Berliner Testaments
Geht es um größere Vermögen, kann das Berliner Testament aus steuerlichen Gründen nachteilig sein. Treten die Kinder nach dem Tod des länger lebenden Elternteils das gesamte Erbe an, kann einer der Freibeträge nicht mehr genutzt werden.
Konsequenzen des Berliner Testaments für die Kinder
Ehepartner, die ein Berliner Testament errichten, sollten bedenken, dass sie ihre Kinder zunächst enterben. Dadurch bekommen diese den Anspruch auf Auszahlung des Pflichtteils (Hälfte des Anspruchs nach gesetzlicher Erbfolge). Um den länger Lebenden abzusichern, enthalten Berliner Testamente darum häufig eine Strafklausel. Wollen Sie Ihre Kinder von der Einforderung des Pflichtteils abhalten, könnten Sie die Enterbung nach dem Tode des länger Lebenden androhen.
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