Serie Finanzwissen: Finanzwissen Investmentfonds Das Investmentdreieck
Wer einen Investmentfonds erwirbt, ist sich in der Regel nicht darüber bewusst, dass er in ein komplexes rechtliches Beziehungsgeflecht eintritt, an dem drei Akteure beteiligt sind: der Anleger selbst, die Kapitalverwaltungsgesellschaft (Fondsgesellschaft) und die Verwahrstelle (Depotbank). Es handelt sich also nicht um eine bilaterale, sondern um eine trilaterale Rechtsbeziehung. Häufig wird auch vom sogenannten "Investmentdreieck" gesprochen.
Nach außen kommt beim Anteilserwerb zunächst nur ein Vertrag zwischen dem Anleger und der Fondsgesellschaft zustande. Die Einbindung der Verwahrstelle beruht auf einer weiteren Vertragsbeziehung zwischen der Fondsgesellschaft und der Verwahrstelle (Verwahrstellenvertrag). Diese Dreiteilung ergibt sich aus den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) bzw. des früheren Investmentgesetzes. Die Einschaltung einer Verwahrstelle dient - neben der rechtlichen Einstufung des Investmentfonds als Sondervermögen - dazu, unberechtigte Zugriffe der Fondsgesellschaft auf das Fondsvermögen zu verhindern und damit Anleger zu schützen. Die rechtliche Qualifizierung als Sondervermögen schützt konkret vor Insolvenz, die Verwahrung bei der Verwahrstelle vor Veruntreuung.
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Klar definierte Aufgabenteilung im Investmentdreieck
Dementsprechend gibt es im Hinblick auf die Fondsverwaltung eine klar definierte Aufgabenteilung zwischen Fondsgesellschaft und Verwahrstelle:
- Die Fondsgesellschaft kümmert sich um die Anlagepolitik, das Anlage- und Risikomanagement des Fonds. Sie ist außerdem für Vertrieb, Information und Berichterstattung zuständig.
- Die Verwahrstelle ist für die Verwahrung der im Fondsvermögen befindlichen Wertpapiere und die operative Abwicklung aller Transaktionen im Fonds-Zusammenhang verantwortlich. Sie führt alle anfallenden Zahlungen durch und erledigt die Anteilsausgabe und -rücknahme.
Die Aufgaben der Verwahrstelle im Überblick
Im Einzelnen übernimmt die Verwahrstelle als Part im Investmentdreieck folgende Aufgaben:
- Verwahrung des Fondsvermögens (bzw. der darin enthaltenen Wertpapiere);
- Ausgabe und Zurücknahme von Fondsanteilen;
- Auszahlung von Ausschüttungsbeträgen und Verkaufserlösen an Anleger;
- Berechnung und Belastung der laufenden Gebühren (z.B. Managementgebühren, Performancegebühren);
- Überwachung der Einhaltung der Anlagebedingungen;
- Berechnung der Anteilswerte an jedem Tag der Bewertung.
Der Investmentfonds ist selbst nicht Bestandteil des Investmentdreiecks, sondern Gegenstand der Handlungen der drei Beteiligten Anleger, Kapitalverwaltungsgesellschaft und Verwahrstelle.