Grundsicherung in der PKV Der Standardtarif der PKV
Die private Krankenversicherung (PKV) kann insbesondere im Rentenalter zur finanziellen Belastung werden. Als Alternative kommt der Standardtarif in Frage - eventuelle Leistungsabstriche inklusive.
Es bleibt nicht nur der ohnehin nur bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres gangbare Weg zurück in die GKV, sollten im Alter hohe Beiträge für die PKV drohen. Eine probate Lösung kann der Standardtarif sein, auf den sich die privaten Krankenversicherungen bereits im Jahr 1994 geeinigt hatten. Allerdings sind einige Zugangsvoraussetzungen und Leistungsbegrenzungen zu beachten.
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Standardtarif: Die Besonderheiten
Dieser spezielle PKV-Tarif steht den über 55-jährigen privat Krankenversicherten offen, deren Vertrag bereits seit wenigstens zehn Jahren besteht und die weniger als die Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Auch über 65-Jährige und Bezieher von Alters- oder Erwerbsminderungsrenten unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze können in den Standardtarif wechseln.
Das Wichtigste: Die Beiträge sind nach oben maximiert, sie dürfen den mit einem durchschnittlichen Beitragssatz der Krankenkassen ermittelten Höchstbeitrag in der GKV nicht überschreiten. Stichtag für die Beitragssatzermittlung ist der 1. 1. des Vorjahres.
Zur Orientierung: der Höchstbetrag in der GKV wird für 2019 mit 703,32 Euro monatlich angegeben, hinzugerechnet kommt noch der Pflegeversicherungsbeitrag.
Zum Vergleich: Im Jahr 2018 belief sich der Höchstbetrag noch auf 690,30 Euro - die relevante Beitragsbemessungsgrenze wird in Abhängigkeit von der Einkommensentwicklung angehoben.
Zur Erleichterung: Sollten beide Ehegatten privat krankenversichert sein, wird der Beitrag auf 150 Prozent des GKV-Höchstbetrages begrenzt. Voraussetzung ist jedoch, dass sich das Gesamteinkommen des Paares unterhalb der Versicherungspflichtgrenze bewegt. Diese wurde für 2019 auf 60.750 Euro jährlich festgelegt.
Leistungen des Standardtarifs
In puncto Leistungen orientiert sich der Standardtarif am Niveau der GKV, darüber sollten Versicherte sich vor einem Wechsel klarwerden. Sie können zwar weiter Fachärzte und auch Privatärzte aufsuchen - und das ohne zuvor eine Überweisung beim Allgemeinarzt einzuholen, allerdings gibt es durchaus einige Abstriche im Vergleich zur GKV und auch zum Basistarif der PKV zu beachten.
Die Beiträge sind nach oben maximiert."
Diese Versorgungslücken können auch nicht mit Zusatzversicherungen ausgeglichen werden. Die in der PKV über die Jahre gebildeten Alterungsrückstellungen werden in den Standardtarif übertragen, sodass die Beiträge durchaus deutlich niedriger als der GKV-Höchstbetrag ausfallen können.
Vor diesem Hintergrund wird klar, dass sich diesbezüglich keine pauschale Aussage treffen lässt - Versicherte sollten dazu ihren privaten Krankenversicherer anfragen, der die Vorversicherungszeit mit berücksichtigt.
Freiräume schaffen für ein gutes Leben.