Die sogenannte Restschuld- oder auch Ratenschutzversicherung wird von den meisten Banken zum Kreditabschluss empfohlen

Kritisch hinterfragen Restschuldversicherungen oft überflüssig

Die sogenannte Restschuld- oder auch Ratenschutzversicherung wird von den meisten Banken zum Kreditabschluss empfohlen. Der Schutz ist zwar oft lückenhaft, allerdings locken ordentliche Provisionen.

Wird ein Kreditnehmer ernsthaft und länger krank, verliert seinen Job oder gar das Leben, geraten die Kreditraten in Gefahr. Vor diesem Hintergrund ist die Position der Banken zu verstehen, denn der Abschluss einer Ratenschutz- oder Restschuldversicherung reduziert diese Risiken erheblich - sie soll in diesen Fällen die Ratenzahlung übernehmen. Es lohnt sich trotzdem, die Angebote kritisch zu analysieren und Alternativen in Erwägung zu ziehen.

Restschuld- und Ratenschutzversicherung - teuer und umstritten

Mit oft genug sehr hohen Versicherungsbeiträgen mindern die Kreditnehmer das Ausfallrisiko für die Bank, ohne dafür einen Nachlass im Zinssatz zu erhalten. Nicht ohne Grund sind die Restschuld- und Ratenschutzversicherungen in anderen Ländern sehr umstritten; so haben sich beispielsweise in Großbritannien viele Kreditnehmer über die Nachteile dieser Absicherung beschwert und konnten 2011 eine Rückzahlung der Versicherungsbeiträge erstreiten. Dabei handelte es sich immerhin um rund 29 Milliarden Euro.

Die kritischen Stimmen in Deutschland haben ebenfalls Früchte getragen: Bislang gibt es immer noch eine ganze Reihe an derartigen Verträgen, obwohl die BaFin schon seit geraumer Zeit wegen der mangelhaften Standardisierung vor den Produkten warnt. Im Jahr 2017 umfasste der Bestand rund 8,2 Millionen Verträge, wie dem BaFin-Ergebnisbericht für 2017 zu entnehmen ist. Im Gegensatz dazu sind echte Versicherungsfälle ausgesprochen selten: Wie die Bundesregierung mitteilte, wurden für das Jahr 2015 rund 5.000 Fälle registriert, in denen die Kreditraten tatsächlich vom Versicherer getragen wurden.

Sinnvoll kann diese Absicherung nur sein, wenn ein Kreditnehmer aus gesundheitlichen Gründen keine andere Alternative mehr hat."

Immerhin müssen die Versicherungen seit Februar 2018 ausführlich über die Restschuldversicherungen informieren - von einem Verbot im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Versicherungsvertrieb kann keine Rede sein. 

Versicherungsnehmer sollen nun eine Woche nach Abschluss des Vertrages eine weitere Widerrufsbelehrung sowie die Produktinformation übersendet bekommen - was jedoch nichts an den schlechten Konditionen ändert. Diese sind den besonderen Annahmerichtlinien geschuldet, führen die Restschuldversicherung doch keine Gesundheitsprüfung durch. 

Sollte ein Kreditnehmer also bereits eine BU- und eine Risikolebensversicherung abgeschlossen haben, sollte er großen Abstand vom Angebot der Banken nehmen. Er wäre nämlich doppelt versichert. 

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