Wird von der Bank einbehalten Die Abgeltungsteuer
Besser 25 Prozent von X als 42 Prozent von nix - mit diesem Spruch rechtfertigte der frühere Bundesfinanzminister Peer Steinbrück die Einführung der Abgeltungsteuer im Jahre 2009. Damals löste sie die Zinsabschlagsteuer ab. Beide Steuern stellen eine besondere Erhebungsform der Kapitalertragsteuer dar.
Die Abgeltungsteuer heißt so, weil mit ihrer Entrichtung die Steuerpflicht bei Kapitalerträgen im Prinzip "abgegolten" ist. Im Prinzip, weil noch der Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer dazukommt. Eine weitergehende Besteuerung findet aber nicht mehr statt.
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Mittel für Steuervereinfachung und gegen Steuerhinterziehung
Die Abgeltungsteuer wird auf fast alle Formen von Kapitalerträgen erhoben, also auf Zinserträge, Dividenden, aber auch auf Kursgewinne. Banken und andere Finanzdienstleister, die Geldanlagen verwalten, fungieren dabei als Steuereintreiber für den Staat und behalten die Steuer direkt beim Ertragsanfall ein. Der Steuersatz beträgt pauschal 25 Prozent. Mit "Soli" ergibt sich eine Belastung von 26,38 Prozent. Kommt noch die Kirchensteuer hinzu, steigt sie auf 27,82 Prozent (Bayern/Baden-Württemberg) bzw. 27,99 Prozent (übrige Bundesländer). Allerdings findet eine Besteuerung erst jenseits des Sparerfreibetrags (801 Euro bei Ledigen, 1602 Euro bei Verheirateten) statt.
Bei ihrer Einführung wurde die Abgeltungsteuer vor allem mit Steuervereinfachung begründet, weil die aufwändige und komplexe Deklarierung von Kapitalerträgen dadurch verzichtbar wurde. Gleichzeitig sollte auch Steuerhinterziehung erschwert werden. Dafür nahm der Bundesfinanzminister sogar in Kauf, dass "Reiche" von der Regelung profitieren. Wer einen höheren individuellen Steuersatz als die 25 Prozent der Abgeltungsteuer aufweist, zahlt für Kapitalerträge weniger Steuern als für sonstige Einkünfte. Für Steuerpflichtige mit niedrigeren Steuersätzen als 25 Prozent lohnt sich eine Günstigerprüfung durch das Finanzamt. Dann muss auf die Kapitalerträge nur der niedrigere persönliche Steuersatz entrichtet werden.
Besser 25 Prozent von X als 42 Prozent von nix."
Nur eine Episode?
Nicht einmal zehn Jahre nach ihrer Einführung ist die Abgeltungsteuer ins Gerede gekommen. Kritiker stoßen sich an ihrer "Systemwidrigkeit", weil eine pauschale Einkunftsbesteuerung eigentlich dem deutschen Steuerrecht widerspricht und in dieser Form einmalig ist. Gerechtigkeits-Verfechter beklagen die einseitige Begünstigung von Vermögenden durch die vergleichsweise geringe Besteuerung.
Auch Fiskalpolitiker könnten sich mit einer Abschaffung anfreunden, da es inzwischen ausgefeiltere Möglichkeiten gibt, Steuerhinterziehung zu "hintertreiben". Ein wichtiger Grund für die Abgeltungsteuer ist damit entfallen. Deshalb stehen die Chancen nicht schlecht, dass die Steuer eine Episode in der deutschen Steuergeschichte bleibt.
Ich glaube, dass die Zusammenarbeit mit motivierten Menschen auf beiden Seiten zusätzliche Energie freisetzt