Lange war der Beruf des Finanzvermittlers und -beraters kaum reglementiert

Serie Finanzwissen: Finanzwissen Investmentfonds Die offiziellen Register

Lange war der Beruf des Finanzvermittlers und -beraters kaum reglementiert. Auch ohne besondere Qualifikation oder Ausbildung konnten Finanzanlagen vermittelt und Beratungsleistungen angeboten werden. Die Folge waren häufige Fehlberatungen, nicht selten mit erheblichen finanziellen Schäden für Anleger. Inzwischen hat sich das geändert.

Heute muss im Allgemeinen ausreichende Sachkunde nachgewiesen werden. Auch geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und persönliche Zuverlässigkeit sind gefordert. Nur wer diese Anforderungen erfüllt, darf in der Finanzvermittlung oder -beratung tätig werden und entsprechende Berufsbezeichnungen führen. Darüber hinaus bedürfen Finanzvermittler und -berater einer offiziellen Registrierung. Dafür gibt es unterschiedliche zuständige Stellen und Register. Hier ein Überblick:

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1. Vermittlerregister

Finanzvermittler benötigen für ihre Tätigkeit eine amtliche Erlaubnis. In den meisten Bundesländern sind hierfür die Industrie- und Handelskammern (IHKs) zuständig, in einigen Gewerbeämter oder andere Behörden. Die zugelassenen Finanzvermittler werden in ein Online-Register eingetragen. Die Zuständigkeit hierfür fällt den IHKs zu, die ihre Dachvereinigung - den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) - als zentrale Stelle für die Registerführung benannt haben. Das Register wird offiziell als Vermittlerregister bezeichnet. Allerdings werden hier nicht nur reine Finanzvermittler erfasst, sondern auch Honorar-Finanzanlagenberater. 

Das Online-Register ist öffentlich zugänglich und bietet Interessenten folgende Informationen: 

  • die Adresse und Sitz des Registrierten; 
  • die Registrierungsnummer und 
  • eine Information über den Inhalt der erteilten Gewerbeerlaubnis. 

Mit diesen Informationen lässt sich relativ einfach überprüfen, ob ein Finanzvermittler bzw. Honorar-Finanzanlagenberater über die erforderliche Gewerbeerlaubnis verfügt. Die Online-Adresse des Vermittlerregisters lautet www.vermittlerregister.info - die Website bietet auch weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Finanzvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater. 

2. Register für Honorar-Anlageberater 

Bei Honorar-Anlageberatern gilt aufgrund der - im Vergleich zu Honorar-Finanzanlagenberatern - umfassenderen Beratungstätigkeit eine besondere Erlaubnis- und Registrierungspflicht. Zuständig hierfür ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die ein eigenes Honorar-Anlageberaterregister führt. Das Register ist unter der Adresse portal.mvp.bafin.de/database/HABInfo/ erreichbar - alternativ über die BaFin-Hompage www.bafin.de, hier unter dem Menüpunkt "Daten & Dokumente". 

Finanzvermittler und -berater brauchen eine offiziellen Registrierung."

3. Register für vertraglich gebundene Vermittler 

Keine besondere Erlaubnis für Finanzvermittlung und -beratung benötigen Personen und Einrichtungen, die bereits über eine weitergehende Erlaubnis für Finanztätigkeiten nach dem KWG verfügen. Dabei handelt es sich in erster Linie um Banken und andere Finanzdienstleister. 

Häufiger sind am Markt Vermittler tätig, die ihre Leistungen im Namen und für Rechnung eines Finanzdienstleisters erbringen. Man spricht hier von "vertraglich gebunden Vermittlern". Für sie existiert ein eigenes Register, das bei der BaFin geführt wird. Die Online-Adresse lautet portal.mvp.bafin.de/database/VGVInfo/start.do - alternativ aufrufbar unter www.bafin.de im Menüpunkt "Daten & Dokumente".

 

 

Die vom Autor als Basis für diesen Artikel verwendeten Informationen sind vom Rechteinhaber des Grundlagenwissen: Investmentfonds und die Risiken, der fundsware GmbH, zur Verfügung gestellt worden.

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