Windkrafträder sollen zukünftig einen rechtlichen Sonderstatus erhalten

Gesetzesinitiative Dienen Windkrafträder der öffentlichen Sicherheit?

Die geplante Novellierung des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) sorgt bereits vor seiner Verabschiedung bei unterschiedlichsten Interessenvertretern für heftige Proteste. Unter anderem sollen Windkrafträder zukünftig einen rechtlichen Sonderstatus erhalten.

Ende Oktober 2020 erfolgte die erste Lesung der geplanten EEG Novelle. Das heißt, der vom Bundeskabinett gebilligte Gesetzesentwurf wurde an den Wirtschaftsausschuss des Bundestages übergeben. Diese erste Lesung nahmen verschiedene Betroffene zum Anlass, um gegen die geplanten Änderungen zu protestieren. Während der Entwurf manchen - beispielsweise den Umweltverbänden - nicht weit genug geht, wehren sich andere gegen einen speziellen Passus, mit dem der Bau von Windrädern gefördert werden soll. Das geplante Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften ersetzt das EEG von 2017. Es soll zum 01.01.2021 in Kraft treten.

Einige Eckpunkte des Gesetzesentwurfes, wie sie auf der Homepage des BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft) zu finden sind:  

  • Noch vor 2050 soll der gesamte in Deutschland erzeugte und verbrauchte Strom CO2-neutral erzeugt werden.
  • Bis 2030 soll der Anteil der erneuerbaren Energien auf 65 Prozent gesteigert werden.
  • Um die Akzeptanz des Ausbaus zu fördern, können Kommunen in Zukunft finanziell am Ausbau von Windenergie beteiligt werden.
  • Da die Förderung der ersten Photovoltaik-Anlagen ausläuft, bereitet das neue Gesetz die Post-Förderung-Ära vor.

Windräder sind nicht beliebt

Oft sind es Bewohner, die sich durch den Schattenwurf der Windräder und durch die Geräuschentwicklung beeinträchtigt fühlen. Sie sorgen sich nicht nur um ihre Gesundheit, sondern befürchten auch eine Entwertung ihrer Immobilien. Die Proteste und Klagen der Anwohner verzögern die Installation der Windräder oder sorgen sogar für das Scheitern von Projekten.

Seit Jahren wächst der Widerstand gegen die Errichtung neuer Windkraftanlagen."

Kleiner Passus im Gesetz sorgt bei Naturschützern und Betroffenen für Aufregung

Im neuen EEG Gesetz gibt es einen Satz, der auf der BMWi-Internetseite fehlt. Der Gesetzgeber schreibt fest, dass es im öffentlichen Interesse liegt, Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Strom zu errichten.

Diese Anlagen würden der öffentlichen Sicherheit dienen. Naturschützer befürchten, dass andere rechtliche Belange mit dem Verweis auf die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ausgehebelt werden könnten. Sie halten es für möglich, dass das dazu führen könnte, dass bisher geltende Bauverbote umgangen und Windräder auch in Schutzgebieten errichtet werden könnten.

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