Auf der Homepage der Schufa finden Sie den Link 'Bestellformular Datenübersicht § 34 BDSG'

Regelmäßig überprüfen Stimmt der eigene Schufa-Eintrag?

Ihre Schufa-Einträge spielen eine wichtige Rolle, wenn Sie beispielsweise einen Kredit aufnehmen, einen Mobilfunkvertrag abschließen oder eine Wohnung mieten wollen. Um Nachteile zu vermeiden, sollten Sie die Einträge regelmäßig kontrollieren.

Als eine der wichtigsten Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland speichert die Schufa von mehr als 67 Millionen Personen Daten, die Rückschlüsse auf die Kreditwürdigkeit des Einzelnen zulassen. Aus den gespeicherten Daten jeder Person wird ein Score-Wert berechnet. Dieser Wert gibt an, mit welcher Wahrscheinlichkeit jemand seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen wird. Da die Daten aus verschiedenen Quellen stammen, sind fehlerhafte Eintragungen nicht ausgeschlossen. Das könnte unter Umständen  beim Ratenkauf oder beim Abschluss eines neuen Handyvertrages zu Problemen führen. Kontrollieren Sie darum regelmäßig, welche Daten die Schufa von Ihnen gespeichert hat.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Pro Jahr haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Schufa-Eigenauskunft
  • Die Eigenauskunft enthält personenbezogene Daten und Angaben zu Datenanfragen und -übermittlungen
  • Sie haben das Recht auf Korrektur fehlerhafter Einträge, diese sollten Sie umgehend schriftlich beantragen
  • Die Eigenauskunft wirkt sich nicht negativ auf Ihren Score-Wert aus

Die gesetzliche Basis der Eigenauskunft

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet Unternehmen und Behörden, Bürgern auf Verlangen Auskünfte zu erteilen, welche Daten sie von ihm gespeichert haben. Darüber hinaus regelt der §34 BDSG, dass eventuell vorhandene Fehler zu korrigieren sind, wenn es der Bürger verlangt. Diese Regelungen gelten auch für die Schufa. Doch die Mehrzahl der Deutschen (etwa 70 %), die von der Schufa erfasst sind, nimmt dieses Recht nicht in Anspruch. Das ist bedauerlich, denn das Prozedere ist einfach und kostet nichts.

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet Unternehmen und Behörden, Bürgern auf Verlangen Auskünfte zu erteilen, welche Daten sie von ihm gespeichert haben."

So gehen Sie vor:

Auf der Homepage der Schufa finden Sie den Link 'Bestellformular Datenübersicht § 34 BDSG'. Mit diesem Formular können Sie die kostenlose Datenübersicht anfordern.

Empfehlenswert ist es, diese Übersicht immer zu einem fixen Termin anzufordern. Auf diese Weise erkennen Sie leicht, wie sich Ihr Score-Wert innerhalb des Jahres verändert hat. Kontrollieren Sie die Angaben sorgfältig und beanstanden Sie auch scheinbar belanglose Fehler.

Die Schufa speichert sämtliche Wohnanschriften. Häufige Wechsel des Wohnortes wirken sich negativ auf den Score-Wert aus. Gibt es einen Schreibfehler, geht das System von zwei unterschiedlichen Adressen aus. Entdecken Sie Fehler, sollten Sie diese umgehend schriftlich beanstanden und eine Änderung verlangen.

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