Die Bundesregierung plant, E-Scooter Fahrrädern gleichzustellen

Viel Kritik E-Scooter auf Gehwegen

Geht es nach der Bundesregierung, dürfen E-Scooter zukünftig auch auf bestimmten Gehwegen unterwegs sein. Versicherer sind strikt dagegen, weil die Fußgänger dadurch noch stärker gefährdet werden.

Die Bundesregierung plant, E-Scooter Fahrrädern gleichzustellen. Das hätte zur Konsequenz, dass man mit den durch Elektromotor angetriebenen Tretrollern auch solche Gehwege befahren darf, die sich bisher Fußgänger und Radfahrer teilen. Aus Sicht des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) setzt der Gesetzgeber mit der geplanten Gesetzesänderung ein völlig falsches Signal. Wegen der starken Unfallgefahren wäre es aus Sicht des GDV angemessener, die Fahrräder generell von Fußwegen zu verbannen. Sie verweisen auf eine Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV). Sie konnte nachweisen, dass die Fußgänger auf Gehwegen, die auch für Radfahrer freigegeben sind, großen Gefahren ausgesetzt sind.  

Wie stellt sich die Situation aus Sicht der Statistiker dar?    

  • Nach Angaben des statistischen Bundesamtes verursachten Fahrer von E-Scootern 2023  in deutschen Städten 9.425 Unfälle mit Personenschäden.
  • Im Vergleich zum Vorjahr ist das eine Erhöhung der Unfallzahlen um mehr als 14 Prozent.
  • Die Schäden bei Zusammenstößen von Mensch und E-Scooter verursachen im Durchschnitt Kosten in Höhe von rund 13.000 Euro für medizinische Behandlung, Arbeitsausfallzeiten, Schmerzensgeld etc.

Bei genauerer Analyse der Schadensereignisse fällt auf, dass Nutzer von geliehenen E-Scootern deutlich häufiger in Unfälle verwickelt sind, als Personen, die mit ihrem eigenen Roller unterwegs sind."

E-Scooter auf Gehwegen - schon heute ein leidiges Problem

In Deutschland stuft der Gesetzgeber E-Tretroller als Elektrokleinstfahrzeuge ein. Nach heutigem Stand schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass diese Fahrzeuge auf Radwegen fahren müssen. Fehlen diese, ist die Fahrbahn zu benutzen. Viele Nutzer und Nutzerinnen missachten diese Vorschrift und kurven in vielen Städten mit ziemlich hoher Geschwindigkeit auf Gehwegen herum. Die Versicherer fordern, dass die Ordnungsämter viel stärker die Einhaltung der Vorschriften kontrollieren und Verstöße mit empfindlichen Strafen ahnden müssten.

Nutzer von Leihscootern besonders unvorsichtig

Bei genauerer Analyse der Schadensereignisse fällt auf, dass Nutzer von geliehenen E-Scootern deutlich häufiger in Unfälle verwickelt sind, als Personen, die mit ihrem eigenen Roller unterwegs sind. Wer mit einem solchen Kleinstfahrzeug am öffentlichen Verkehr teilnimmt, muss bisher keinerlei Kenntnisse der Verkehrsregeln vorweisen. Aus Sicht der Versicherer wäre es dringend erforderlich, dass das Fahren von E-Scootern nur mit  Besitz eines sogenannten Mofa-Scheins erlaubt sein dürfte. In Deutschland kann diese Fahrberechtigung erworben werden, wenn man das 15. Lebensjahr vollendet hat.

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