Ab Januar 2025 treten neue Regelungen für die Berechnung von Transaktionskosten bei Fonds in Kraft

Transaktionskosten Einheitliches Berechnungsverfahren ab 2025

Ab Januar 2025 treten neue Regelungen für die Berechnung von Transaktionskosten bei Fonds in Kraft.

Während Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) bislang verschiedene Methoden nutzen konnten, um diese Kosten zu ermitteln, wird mit der PRIIPs-Verordnung (Packaged Retail Investment and Insurance-Based Products) das sogenannte Arrival-Price-Verfahren zur Pflicht. Diese Vereinheitlichung soll die Transparenz für Anleger erhöhen, stellt Fondsanbieter jedoch vor erhebliche Herausforderungen.


Warum Transaktionskosten wichtig sind

Transaktionskosten entstehen bei Käufen und Verkäufen von Wertpapieren innerhalb eines Fonds.

Sie können sowohl explizite Kosten, wie beispielsweise Handelsgebühren, als auch implizite Kosten umfassen, die durch Kursbewegungen zwischen dem Handelsauftrag und dessen Ausführung entstehen.

Letztere sind schwieriger zu berechnen und stellen einen wesentlichen Bestandteil der neuen Regelung dar.

Bisher war es den jeweiligen Fondsanbietern völlig freigestellt, zwischen mehreren Ansätzen zu wählen, darunter die „slippage“-Methode und das „spread-benchmarking“.

Das führte jedoch zu erheblichen Unterschieden in der Darstellung der Kosten und erschwerte Anlegern den Vergleich von Produkten.


Arrival-Price-Verfahren: Einheitliche Berechnung

Mit der Einführung des Arrival-Price-Verfahrens wird der Zeitpunkt der Auftragserteilung für die Berechnung der Kosten maßgeblich. Die Methode berücksichtigt die Differenz zwischen dem Preis eines Wertpapiers zum Zeitpunkt der Handelsentscheidung und dem tatsächlichen Ausführungspreis. Auf diese Weise wird versucht, die impliziten Transaktionskosten objektiv und vergleichbar zu machen.

„Das Arrival-Price-Verfahren ermöglicht es, die Effizienz der Handelsaktivitäten eines Fondsmanagers genauer zu bewerten,“ erklärt ein Sprecher der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA). Die neue Regelung soll Anlegern eine realistischere Einschätzung der tatsächlichen Handelskosten geben und potenzielle Interessenkonflikte reduzieren.


Herausforderungen für die Fondsbranche

Die verpflichtende Umstellung auf das Arrival-Price-Verfahren ist jedoch für viele Fondsanbieter keine einfache Aufgabe. Ein zentraler Punkt ist der erhöhte Aufwand für die Datenerhebung und -auswertung. Die Methode erfordert präzise Zeitstempel für Handelsentscheidungen und Ausführungen sowie umfassende technische Infrastruktur, um die Daten in Echtzeit zu verarbeiten.

Kleinere Anbieter, die nicht über umfangreiche IT- und Datenanalysemöglichkeiten verfügen, könnten dabei besonders unter Druck geraten. Zudem werfen Branchenvertreter die Frage auf, ob das Verfahren für alle Assetklassen gleichermaßen geeignet ist. Bei illiquiden Märkten oder komplexen Derivaten könne es schwierig sein, einen verlässlichen „Arrival Price“ zu bestimmen, argumentieren Kritiker.


Auswirkungen auf die Anleger

Letztlich bleibt abzuwarten, wie sich die Umsetzung auf die Fondskosten und die Investmentstrategien auswirken wird. Klar ist jedoch, dass die Veränderungen ein zentraler Bestandteil der Bemühungen sind, das Vertrauen in den europäischen Fondsmarkt weiter zu stärken."

Für Privatanleger bedeutet die Änderung in erster Linie mehr Transparenz. Mit der verpflichtenden Nutzung des Arrival-Price-Verfahrens wird es künftig einfacher, die Transaktionskosten verschiedener Fonds direkt miteinander zu vergleichen. Da diese Kosten die Rendite eines Fonds erheblich beeinflussen können, ist dies ein entscheidender Schritt in Richtung verbesserter Anlegerschutz.

Jedoch könnte die Umstellung auch mit höheren Kosten für die Fondsanbieter verbunden sein, die letztlich an die Kunden weitergegeben werden. Auch besteht die Gefahr, dass Fondsmanager sich stärker darauf konzentrieren, die Handelskosten zu minimieren, anstatt langfristige Strategien und Renditeziele zu verfolgen.


Der größere Kontext: Die PRIIPs-Verordnung

Die Änderung ist Teil der umfassenderen PRIIPs-Regulierung, die darauf abzielt, die Verständlichkeit und Vergleichbarkeit von Anlageprodukten zu erhöhen. Bereits seit 2018 sind Anbieter verpflichtet, sogenannte Basisinformationsblätter (Key Information Documents, KIDs) für Fonds und andere Anlageprodukte bereitzustellen. Diese müssen in einfacher Sprache die wesentlichen Merkmale, Risiken und Kosten eines Produkts zusammenfassen.

Die Einführung eines einheitlichen Berechnungsverfahrens für Transaktionskosten ist ein weiterer Schritt, um sicherzustellen, dass die Angaben in den KIDs sowohl vollständig als auch verlässlich sind.


Fazit: Eine neue Ära der Transparenz

Mit der Einführung des Arrival-Price-Verfahrens ab 2025 werden Transaktionskosten in der Fondsbranche auf eine einheitliche und vergleichbare Basis gestellt. Dies stellt einen bedeutenden Fortschritt für den Anlegerschutz dar, bringt jedoch erhebliche Herausforderungen für Fondsanbieter mit sich. Insbesondere kleinere Gesellschaften müssen sich auf technische und organisatorische Anpassungen einstellen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.

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