Was gilt schon das Versprechen von gestern Fondssparer benachteiligt
Nun geht es doch einem Steuerprivileg an den Kragen - allen Versprechen der Bundesregierung zum Trotz sollen nun auch vor 2009 gekaufte Fonds besteuert werden. Für Anleger ist das ein kräftiger Schlag ins Kontor.
Im Januar wird relativ unbemerkt ein Gesetz in Kraft treten, das noch auf die Initiative des einstigen Finanzministers Schäuble zurückgeht: Die Fondsbesteuerung wird neu aufgestellt, was sich auch auf einen Teil der fondsgebundenen Versicherungen auswirkt - lediglich Riester- und Rürup-Renten sind ausgenommen. Hintergrund: Die EU hatte reklamiert, dass ausländische Fonds in Deutschland steuerlich schlechter gestellt sind. Allerdings beanstandete die EU nicht das Steuerprivileg für Alt-Fonds, das nun gleich mit abgeräumt wird.
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Rundumschlag: stärkere Besteuerung von Fonds ab 2018
Die einstige Zusage, dass alle vor 2009 erworbenen Fondsanteile Steuerfreiheit genießen, wird mit dem neuen Gesetz über Bord geworfen. Um passend reagieren zu können, sollten sich Anleger zunächst mit den faktischen Änderungen ab 2018 befassen: Die Besteuerung wird nämlich auch auf die laufenden Erträge deutscher Fonds ausgedehnt, sodass diese weniger ausschütten können. Es reduziert sich jedoch der zu versteuernde Anteil der Erträge in Abhängigkeit von der Art des Fonds:
- Enthält der Fonds mindestens 51 Prozent Aktien, bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei.
- Bei Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktien können 15 Prozent der Erträge steuerfrei bezogen werden,
- bei Immobilienfonds mit mindestens 51 Prozent Immobilienanteil 60 Prozent und
- bei ausländischen Investments immerhin 80 Prozent.
Zum Hintergrund: Immobilienfonds werden generell auf Gesellschaftsebene höher besteuert, es wird somit nur ein Ausgleich geschaffen. Da Zinsen und Kursgewinne der Wertpapiere von den Fonds nicht zu versteuern sind, haben die Anleger in puncto Erträge die Steuerlast zu tragen.
Die einstige Zusage, dass alle vor 2009 erworbenen Fondsanteile Steuerfreiheit genießen, wird mit dem neuen Gesetz über Bord geworfen."
Wahrscheinliche Auswirkungen der Gesetzesänderung
Da die Banken die anfallenden Steuern direkt abführen, müssen Anleger nicht selbst aktiv werden. Haben Anleger auf ausländische Fonds gesetzt, werden sie von einigen Vereinfachungen profitieren können: Bei thesaurierenden Fonds mussten die Erträge selbstständig in der Einkommenssteuerveranlagung angegeben werden - das erledigt jetzt die Bank. Zu erwarten ist, dass einige Fonds ihren Aktienanteil anheben werden, um mit einem möglichst hohen steuerfreien Anteil die Ausschüttungen zu sichern.
Schwierig wird es in Bezug auf Mischfonds, die ihren Aktienanteil flexibel gestalten, um auf Marktentwicklungen reagieren zu können. Deren Erträge sind nämlich ebenso komplett zu versteuern wie bei swap-basierten ETFs. Diese Indexfonds kaufen keine Aktien, sondern setzen auf Derivate, um einen Index abzubilden.
Mit der Gesetzesänderung gelten diese Fonds nicht mehr als Aktienfonds. Ein Umstieg auf ETFs, die ganz real die Aktien der jeweiligen Benchmark erwerben, könnte die Steuerfreiheit von 30 Prozent der Erträge gewährleisten. Hier hilft nur ein genauer Blick in die Prospekte oder die Konsultation eines seriösen Beraters weiter, denn im Jahr 2019 greifen weitere Neuerungen.
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