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Finanzlexikon Freibeträge im Einkommensteuergesetz

Freibeträge spielen im deutschen Einkommensteuergesetz (EStG) eine zentrale Rolle.

Freibeträge sind gesetzlich festgelegte Beträge, die steuerfrei bleiben, also nicht in die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer einfließen. Freibeträge tragen zur Steuerentlastung bei und berücksichtigen persönliche Lebensumstände, wirtschaftliche Notwendigkeiten oder politisch gewünschte Förderungsziele.


Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. Im Jahr 2024 beträgt dieser für Ledige 11.604 Euro und für zusammenveranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner 23.208 Euro. Einkommen bis zu diesen Beträgen wird nicht besteuert, wodurch vor allem Geringverdiener entlastet werden.


Kinderfreibeträge

Der Kinderfreibetrag dient der steuerlichen Berücksichtigung des Unterhalts- und Betreuungsaufwands für Kinder. Im Jahr 2024 liegt der Betrag bei insgesamt 8.952 Euro pro Kind (4.476 Euro für jeden Elternteil). Dieser Freibetrag wird alternativ zum Kindergeld berücksichtigt. Die sogenannte Günstigerprüfung stellt sicher, dass Eltern die für sie vorteilhaftere Variante erhalten.

Zusätzlich gibt es den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 2.928 Euro, der ebenfalls pro Kind gewährt wird.


Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehende können einen besonderen Freibetrag in Anspruch nehmen, um die finanziellen Mehrbelastungen auszugleichen. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt derzeit 4.260 Euro jährlich für das erste Kind und wird für jedes weitere Kind um 240 Euro erhöht.


Sparer-Pauschbetrag

Kapitalanleger profitieren vom Sparer-Pauschbetrag, der für Ledige 1.000 Euro und für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner 2.000 Euro beträgt. Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden bleiben bis zu dieser Höhe steuerfrei. Beträge, die darüber hinausgehen, unterliegen der Abgeltungsteuer.


Werbungskostenpauschbetrag

Arbeitnehmer können ohne Nachweis ihrer tatsächlichen Aufwendungen den Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro geltend machen. Dieser Betrag wird automatisch von der Steuer abgezogen, sofern keine höheren Werbungskosten nachgewiesen werden.


Freibeträge bei Alterseinkünften

Steuerpflichtige können durch geschickte Planung und die Berücksichtigung aller möglichen Freibeträge erheblich profitieren. Besonders bei komplexeren Lebenssituationen – etwa mehreren Kindern, Behinderung oder hohen Kapitalerträgen – ist eine gezielte Steuerberatung sinnvoll."

Für Rentner gelten besondere steuerliche Regelungen, darunter der Altersentlastungsbetrag. Dieser wird Personen gewährt, die vor Beginn des Steuerjahres das 64. Lebensjahr vollendet haben, und richtet sich nach einem Prozentsatz des Einkommens. Im Jahr 2024 beträgt der Prozentsatz 12 Prozent, höchstens jedoch 570 Euro.


Freibeträge für Behinderte

Menschen mit Behinderungen können je nach Grad der Behinderung einen Behinderten-Pauschbetrag geltend machen. Dieser liegt zwischen 384 Euro (bei einem Grad der Behinderung von 20 Prozent) und 7.400 Euro (bei einer Schwerbehinderung von 100 Prozent). Der Pauschbetrag deckt typische Mehraufwendungen, ohne dass diese im Einzelnen nachgewiesen werden müssen.


Steuerliche Freibeträge bei Erbschaften und Schenkungen

Obwohl sie nicht direkt im Einkommensteuergesetz geregelt sind, spielen Freibeträge auch im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer eine wichtige Rolle. Je nach Verwandtschaftsgrad stehen unterschiedliche Freibeträge zur Verfügung, etwa 500.000 Euro für Ehepartner oder 400.000 Euro für Kinder.


Freibeträge und ihre Bedeutung für Steuerpflichtige

Freibeträge im EStG tragen wesentlich dazu bei, Steuerpflichtige zu entlasten und soziale sowie wirtschaftliche Ziele zu fördern. Sie mindern die Steuerlast auf transparente Weise und berücksichtigen individuelle Lebenssituationen. Es ist ratsam, die jeweils relevanten Freibeträge bei der Einkommensteuererklärung in Anspruch zu nehmen, um steuerliche Vorteile zu nutzen.

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