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Was Anleger wissen müssen Freistellungsauftrag 2025

Der Freistellungsauftrag ist ein zentraler Bestandteil der privaten Kapitalanlage in Deutschland. Er ermöglicht es Anlegern, einen bestimmten Betrag an Kapitalerträgen steuerfrei zu stellen, sodass diese nicht direkt der Abgeltungssteuer unterliegen. Der Hintergrund dieser Regelung ist die sogenannte Sparerpauschbetrag, also die steuerfreie Einkommensgrenze für Kapitalerträge, die jedes Jahr neu festgelegt wird.

Für das Jahr 2025 beträgt der Sparerpauschbetrag weiterhin 1.000 Euro pro Person und 2.000 Euro für Ehepaare, die gemeinsam veranlagt werden. Kapitalerträge, die über diesen Betrag hinausgehen, werden mit der Abgeltungssteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer belastet.

Anleger, die keine oder nur geringe Kapitalerträge haben, können durch einen korrekt erteilten Freistellungsauftrag sicherstellen, dass Banken und Finanzinstitute keine unnötige Steuer auf ihre Zinsen, Dividenden oder andere Kapitalerträge abführen.

Warum ein Freistellungsauftrag wichtig ist

Ein Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags direkt und ohne Steuerabzug ausgezahlt werden.

Ohne einen solchen Auftrag müssten Anleger zunächst die Abgeltungssteuer entrichten und sich diese später im Rahmen der Steuererklärung über die Anlage KAP zurückholen – ein umständlicher und zeitaufwendiger Prozess.

Ein gut verteilter Freistellungsauftrag hilft also:

  • Liquidität zu sichern, da Kapitalerträge steuerfrei zur Verfügung stehen
  • Bürokratischen Aufwand zu minimieren, indem keine nachträgliche Steuererstattung beantragt werden muss
  • Effektive Steuervermeidung innerhalb der gesetzlichen Grenzen zu gewährleisten

Wichtige Änderungen und Fristen für 2025

Grundsätzlich bleibt das Verfahren zur Beantragung eines Freistellungsauftrags für 2025 unverändert. Doch Anleger sollten einige wichtige Aspekte beachten:

  • Neuer Freistellungsauftrag erforderlich? Bestehende Freistellungsaufträge laufen in der Regel unbefristet weiter. Falls jedoch eine Neuberechnung der Kapitalerträge notwendig ist oder sich die Verteilung der Erträge über verschiedene Banken geändert hat, sollte eine Anpassung vorgenommen werden.
  • Antragstellung bis spätestens 31. Dezember 2024: Wer den Freistellungsauftrag für das Jahr 2025 rechtzeitig einreichen möchte, sollte dies bis zum Jahresende tun. Andernfalls werden Kapitalerträge ab dem 1. Januar 2025 zunächst mit der Abgeltungssteuer belastet.
  • Verteilung über mehrere Banken: Viele Anleger haben ihr Kapital auf verschiedene Banken verteilt. Der Freistellungsauftrag kann auf mehrere Institute aufgeteilt werden, wobei der Gesamtbetrag 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro für Ehepaare) nicht überschreiten darf.

Wie wird ein Freistellungsauftrag korrekt erteilt?

Die Einrichtung eines Freistellungsauftrags erfolgt direkt bei der jeweiligen Bank oder dem Finanzdienstleister, bei dem Kapitalerträge anfallen. In der Regel bieten Banken hierfür einfache Online-Formulare oder schriftliche Anträge an.

Anleger müssen folgende Angaben machen:

  • Name und Geburtsdatum
  • Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)
  • Höhe des gewünschten Freistellungsbetrags
  • Gültigkeitszeitraum (in der Regel unbefristet oder für ein bestimmtes Jahr)

Nach der Erteilung wird der Freistellungsauftrag automatisch bei der Berechnung der Kapitalerträge berücksichtigt. Falls der Sparerpauschbetrag im Laufe des Jahres überschritten wird, wird die Abgeltungssteuer auf die darüber hinausgehenden Beträge erhoben.

Wie sollten Anleger den Freistellungsauftrag optimal verteilen?

Durch eine kluge Verteilung auf verschiedene Banken und eine regelmäßige Überprüfung der Kapitalerträge lässt sich der steuerfreie Sparerpauschbetrag optimal nutzen. Wer sich unsicher ist, sollte frühzeitig mit seinem Steuerberater oder Finanzdienstleister sprechen, um individuelle Lösungen für die beste Nutzung des Freistellungsauftrags zu finden."

Da viele Anleger ihr Vermögen auf mehrere Banken verteilen, stellt sich die Frage, wie der Freistellungsauftrag am besten aufgeteilt werden sollte. Hierbei gibt es verschiedene Strategien:

  1. Priorisierung nach Höhe der Kapitalerträge: Der Freistellungsauftrag sollte dort angesetzt werden, wo die höchsten Erträge erzielt werden, um die maximale Steuerersparnis zu erzielen.
  2. Gleichmäßige Verteilung auf mehrere Banken: Wer unsicher ist, wie sich seine Kapitalerträge entwickeln, kann den Freistellungsauftrag gleichmäßig auf mehrere Banken verteilen.
  3. Fokus auf Tagesgeld und Sparzinsen: Anleger, die regelmäßige Zinseinnahmen auf Tagesgeld- oder Festgeldkonten haben, sollten hier priorisieren, da diese Erträge meist direkt steuerlich erfasst werden.

Falls der Freistellungsauftrag nicht korrekt aufgeteilt wurde oder sich die Kapitalerträge im Laufe des Jahres anders entwickeln als erwartet, kann eine Anpassung erfolgen. Die meisten Banken erlauben eine Änderung des Freistellungsauftrags während des laufenden Jahres.

Was passiert, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt?

Wenn kein Freistellungsauftrag erteilt wurde oder der Sparerpauschbetrag überschritten wurde, werden automatisch 25 % Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Kapitalerträge abgeführt. In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten, eine steuerliche Korrektur vorzunehmen:

  • Über die Steuererklärung (Anlage KAP): Anleger können sich zu viel gezahlte Steuern über die Einkommensteuererklärung zurückholen. Dabei muss die sogenannte „Günstigerprüfung“ beantragt werden, sodass das Finanzamt überprüft, ob die individuelle Steuerlast möglicherweise unter der Abgeltungssteuer liegt.
  • Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung): Für Personen mit sehr geringem Einkommen, wie Rentner oder Studenten, kann eine NV-Bescheinigung sinnvoll sein. Diese verhindert, dass Kapitalerträge überhaupt besteuert werden.

Besonderheiten für Ehepaare und Kinder

Ehepaare können den doppelten Sparerpauschbetrag von 2.000 Euro gemeinsam nutzen. Sie können entweder einen gemeinsamen Freistellungsauftrag für ein gemeinsames Konto erteilen oder den Betrag auf verschiedene Einzelkonten aufteilen.

Für minderjährige Kinder kann ebenfalls ein Freistellungsauftrag gestellt werden, wenn sie eigene Kapitalerträge haben, beispielsweise durch ein Sparkonto oder ein Depot. Hierbei gelten jedoch besondere steuerliche Regelungen, wenn die Erträge sehr hoch sind.

Fazit: Optimale Steuerplanung durch den Freistellungsauftrag

Der Freistellungsauftrag bleibt auch im Jahr 2025 ein essenzielles Instrument zur Steueroptimierung bei Kapitalanlagen. Anleger sollten darauf achten, dass sie ihren Freistellungsauftrag rechtzeitig erteilen oder anpassen, um unnötige Steuerabzüge zu vermeiden.

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