Sprechen Sie mit Ihrem Arzt

Den eigenen Willen festlegen Gesetzlich geregelte Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, ob Sie bestimmte medizinische Maßnahmen wünschen oder untersagen, falls Sie zu einem Zeitpunkt zu einer solchen Willenserklärung nicht in der Lage sein sollten.

Viele Menschen haben zu bestimmten medizinischen Eingriffen oder Behandlungen in Notfällen eine feste Meinung. Sie würden beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen, wenn sie wüssten, dass sie unheilbar krank wären und nur noch kurze Zeit zu leben hätten. Kommt es zu einer solchen Situation, ist der Patient häufig nicht in der Lage, diesen Willen zu äußern. Dann ist das medizinische Personal verpflichtet, nach dem mutmaßlichen Willen des Betroffenen zu handeln. Um den zu ergründen, befragen die Ärzte in der Regel die nächsten Angehörigen oder den rechtlichen Betreuer der Person. Wollen Sie sicherstellen, dass in einem Notfall in Ihrem Sinne entschieden wird, sollten Sie schriftlich eine Patientenverfügung verfassen.

Autorenbox (bitte nicht verändern)

Was Sie über die Patientenverfügung wissen sollten:

  • im Notfall muss der Arzt prüfen, ob Ihre Festlegungen für den konkreten Fall zutreffend sind
  • ist dies der Fall, ist der Arzt an Ihre Festlegungen gebunden und muss die Verfügung umgehend umsetzen
  • die Einwilligung eines Betreuers wäre in diesem Fall nicht erforderlich
  • Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit widerrufen
  • bewahren Sie in Ihren Ausweispapieren eine Mitteilung auf, dass es eine Patientenverfügung gibt und wo sie hinterlegt ist

Die passenden Formulierungen finden

Nicht jeder, der klare Vorstellungen hat, welche medizinischen Behandlungen er in einer lebensbedrohlichen Situation wünschen oder ablehnen würde, verfasst tatsächlich eine Patientenverfügung. Oft bleibt es beim guten Willen, weil viele nicht wissen, wie Sie Ihren Willen klar und unmissverständlich ausdrücken könnten. Um diese Hürde zu überwinden, können Sie Textbausteine verwenden. Diese finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Mit Hilfe dieser Bausteine fällt es leichter, die Patientenverfügung zu verfassen. 

Wollen Sie sicherstellen, dass in einem Notfall in Ihrem Sinne entschieden wird, sollten Sie schriftlich eine Patientenverfügung verfassen."

Beratungsangebote nutzen

Falls Sie unsicher sind, welche Festlegungen erforderlich sind, können Sie sich von einem Arzt beraten lassen. 

Der Arzt kann zugleich attestieren, dass Sie fähig sind, solche Festlegungen zu treffen. Diese Bestätigung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. 

Benötigen Sie zusätzliche Informationen, sollten Sie sich die Broschüre "Patientenverfügung" beschaffen. Sie können sie von der Homepage des BMJV herunterladen oder kostenfrei nach Hause schicken lassen.

 

Autor: Holger B. Nentwig, holger.nentwig@gfmsnentwig.de

 

Kontakt zu mir

Hallo!
Schön, dass Sie mich kennenlernen möchten.