AGB der Kreditinstitute Gibt es noch ein Bankgeheimnis?
Das Bankgeheimnis verpflichtet Kreditinstitute, Daten, die sich aus der Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Kunden ergeben, ohne das Einverständnis des Kunden nicht an Dritte weiterzugeben.
Jeder Bankkunde erwartet von seiner Bank äußerste Diskretion. Schließlich haben die Mitarbeiter Zugang zu umfassenden sensiblen Daten. Sie kennen die Höhe der Gehälter ihrer Kunden, haben den Überblick über Sparguthaben, Wertpapierdepots oder Darlehen. Dass sich das Bankgeheimnis in Deutschland allein als nebenvertragliche Verpflichtung aus der Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Kunden ergibt, ist den wenigsten bewusst.
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Bankgeheimnis ist in den AGB der Kreditinstitute verankert
Eine gesetzliche Grundlage - wie zum Beispiel in der Schweiz - hat das Bankgeheimnis in unserem Land nicht. Lediglich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken ist festgeschrieben, dass die Bank gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.
Durch das Bankgeheimnis werden unter anderem Angaben zu Kontoständen, Sparguthaben oder Darlehen geschützt. Es wird jedoch ein Unterschied zwischen Privatkunden und Firmen gemacht.
Die Weitergabe von Daten privater Kunden erfordern die Zustimmung des Betreffenden (zum Beispiel Einwilligung zur SCHUFA-Klausel). Wollen Firmen, Kaufleute oder juristische Personen ihre Daten schützen, müssen sie die Weitergabe der Daten an Dritte ausdrücklich untersagen.
Bankgeheimnis wird zunehmend aufgeweicht
Es gibt mittlerweile eine Reihe von Ausnahmen, in denen dennoch Auskünfte über die Vermögensverhältnisse von Bankkunden erteilt werden (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- im Todesfall ist die Bank laut § 33 ErbStG verpflichtet, das Finanzamt über alle Vermögensbestände zu informieren
- Banken müssen Behörden über Vermögenswerte von Kunden informieren, die Grundsicherung, BAFöG oder andere öffentliche Gelder beziehen
- Auskunftspflicht laut Geldwäschegesetz, wenn beispielsweise Verdacht auf Terrorismus oder Steuerhinterziehung besteht
- Erteilung von Auskünften im Zusammenhang mit Strafprozessen
Bedenklich ist, dass das Bankgeheimnis immer weiter aufgeweicht wird und die Zahl der Ausnahmeregeln zunimmt."
Bankgeheimnis in der Schweiz
Jahrzehntelang profitierte die Schweiz davon, dass das Bankgeheimnis einen besonders hohen Stellenwert hat. Gibt ein Angestellter einer Schweizer Bank Geheimnisse preis, riskiert er eine strafrechtliche Verfolgung. Mittlerweile wankt auch diese letzte Bastion - zumindest für Bürger der Europäischen Union - bedenklich.
Seit 2018 informieren die Schweizer Banken alle EU-Mitgliedsländer darüber, welche Bürger dieser Länder Konten in der Schweiz besitzen. Gemeldet werden nicht nur persönliche Daten, sondern auch die Höhe der Guthaben und Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden etc.).