Die Finanzberatung an sich ist schon kompliziert genug

Keine klare Begriffsdefinition Honorarvermittler sind keine Honorarberater

Honorarberater, Honorar-Anlageberater, Honorar-Finanzanlageberater, Honorarvermittler - die Begriffsvielfalt bei honorarbasierter Finanzberatung und -vermittlung ist für Laien kaum nachvollziehbar. Und nicht überall wo "Honorar" draufsteht, geht es wirklich um Honorare. Vor allem Honorarvermittler stehen in der Kritik.

Eine zunehmende Anzahl von Finanzberatern und -vermittlern hierzulande verwenden für sich die Bezeichnung "Honorarvermittler". Diese Bezeichnung, die eine kreative Kombination aus "Finanzvermittler" und "Honorarberater" darstellt, ist gesetzlich nicht geschützt und kann de facto von jedem genutzt werden, der sich mit dem Verkauf und der Empfehlung von Finanzprodukten beschäftigt. Dabei wird suggeriert, dass die vom Kunden zu zahlende Vergütung ein Honorar bilde, das für die Beratung zu zahlen sei und keine Verkaufsprovision darstelle. 

Honorarberatung nach dem Honoraranlageberatungsgesetz 

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Eigentlich wollte das Honoraranlageberatungsgesetz der provisionsunabhängigen Beratung hierzulande den Weg ebnen und dafür auch einen rechtssicheren Rahmen bieten. Das noch von der schwarz-gelben Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz sieht dazu zwei gesetzlich geschützte Berufsbezeichnungen vor: 

  • den Honorar-Anlageberater: deckt im Prinzip das ganze Anlagespektrum ab und unterliegt der Zulassung und Aufsicht durch die BaFin;
  • den Honorar-Finanzanlagenberater: berät nur zu Investmentfonds und geschlossenen Investmentvermögen und ist auf Basis der Gewerbeordnung tätig. 

Beiden Berufsbildern ist gemeinsam, dass die Beratung nur auf Honorarbasis stattfinden darf. Die Vergütung erfolgt ausschließlich für den Zeitaufwand und die erbrachte Beratungsleistung oder alternativ als Volumen- oder Servicegebühr. Provisionen dürfen "echte" Honorarberater dagegen nicht annehmen. Damit wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass sich die Beratung ausschließlich an den Bedürfnissen der Ratsuchenden orientiert und nicht am Verkaufsinteresse.  

Honorarvermittler verdienen am Verkauf 

Auch Honorarvermittler bezeichnen ihre Vergütungen als Honorare und werben nicht selten mit provisionsfreien Tarifangeboten. Allerdings erhalten sie ihr "Honorar" erst beim Produktverkauf und unterscheiden sich damit ganz wesentlich vom Modell und Antritt der Honorarberatung.

Unter dem Strich kann eine Honorarvermittlung wesentlich teurer kommen als ein klassischer Produktverkauf auf Provisionsbasis."

Nicht wenige sehen darin eine "Mogelpackung", die die beabsichtigte klare Abgrenzung von honorarbasierter und provisionsorientierter Finanzberatung konterkariert und dem Ruf der Honorarberatung Schaden zufügt. Die Honorarvermittlung verdient ihr Geld in erster Linie mit dem Produktverkauf und nicht mit der Beratung. Sie steht damit der provisionsorientierten Finanzvermittlung sehr viel näher. 

Überdies gibt es wohl bei den Honorarvermittlern auch einige schwarze Schafe. Manche werben mit günstigen Honorartarifen, schließen dann aber mit ihren Kunden teure zusätzliche Kostenvereinbarungen ab. Oder es werden hohe Gebühren für zweifelhafte Zusatzleistungen wie die Erstellung von Gutachten gefordert. Unter dem Strich kann eine solche Honorarvermittlung sogar wesentlich teurer kommen als ein klassischer Produktverkauf auf Provisionsbasis. 

Honorare nur für Honorarberater 

Vor diesem Hintergrund wird gefordert, die Berechnung von Honoraren ausschließlich auf die gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen zu beschränken. Honorarvermittler sehen dies naturgemäß anders.

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