Immobilie verkaufen und trotzdem wohnen bleiben

Für Ü70 Immobilienverrentung als Lösung

Die Deutschen leben immer länger. Lag die durchschnittliche Lebenserwartung 1970 noch bei knapp 71 Jahren, beträgt sie heute über 80 Jahre. So erfreulich diese Entwicklung ist, finanziell kann sie eine Herausforderung darstellen. Manche private Altersvorsorge ist nicht so lange kalkuliert. Immobilienverrentung bietet eine Lösung.

Viele ältere Menschen verfügen über Wohneigentum. Die Immobilienverrentung ist eine Möglichkeit, dieses Eigentum noch zu Lebzeiten zu "verflüssigen" und trotzdem in der Immobilie wohnen zu bleiben. Damit wird sowohl dem Bedürfnis nach einer auskömmlichen Rente als auch dem Wunsch nach Wohnkontinuität Rechnung getragen.

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Immobilie verkaufen und trotzdem wohnen bleiben

Die Immobilienverrentung funktioniert wie folgt: das Objekt wird an einen spezialisierten Anbieter verkauft. Dieser zahlt statt eines einmaligen Kaufpreises eine monatliche Rente. Gleichzeitig behält man ein lebenslanges Wohnrecht. Die Rente wird als Zeitrente oder als Leibrente gezahlt. Der Unterschied ist: bei der Zeitrente ist die Rentenlaufzeit lebenszeitunabhängig  befristet, bei der Leibrente erfolgt die Zahlung garantiert lebenslang. Der Käufer übernimmt dabei das Risiko der Langlebigkeit. Der Kaufpreis ist wegen des Wohnrechts niedriger als bei Immobilien ohne entsprechende Belastung. Wie viel Rente möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab: vom Wert der Immobilie, vom Alter des bzw. der bisherigen Eigentümer und von der Rentenvereinbarung.

Eine Alternative zum Wohnrecht ist das Nießbrauchsrecht. Es ist weitergehend als das Wohnrecht. Der Nießbrauchsberechtigte darf - bis auf den Verkauf - die Immobilie wie ein Eigentümer nutzen. Das Nießbrauchsrecht gilt überdies lebenslang, das Wohnrecht endet mit dem Auszug - zum Beispiel beim Auszug in ein Altersheim.

Die Immobilienverrentung ist eine Möglichkeit, Immobilieneigentum noch zu Lebzeiten zu "verflüssigen" und trotzdem in der Immobilie wohnen zu bleiben."

Der Nachteil beim Nießbrauch ist: da das Recht den neuen Eigentümer wesentlich stärker einschränkt als das Wohnrecht, ist auch der Abschlag beim Kaufpreis deutlich höher. Entsprechend niedriger fällt die mögliche Zusatzrente aus. Deshalb ist die Verrentung mit Wohnrecht das gängigere Modell.

Interessant wenn kein Vererbungsinteresse besteht

Auch sonst gibt es bei dem Modell weitere Varianten. So ist statt der Rentenzahlung eine einmalige Kaufpreiszahlung denkbar. Dadurch gewinnt der Verkäufer mehr Flexibilität bezüglich der Mittelverwendung. Unterschiedlich definiert sein können auch Rechte und Pflichten beider Seiten bezüglich der Instandhaltung des Objektes. Klare und eindeutige Regelungen sind jedenfalls immer wichtig. Die Immobilienverrentung bildet vor allem für Eigentümer ohne Vererbungsinteresse eine interessante Möglichkeit für eine Zusatzrente.

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