Einmal jährlich müssen Versicherer Kunden über den Stand ihrer Lebens- oder Rentenversicherungen informieren

Lebensversicherer informieren Keine wirklich verständlichen Informationen

Einmal jährlich müssen Versicherer Kunden über den Stand ihrer Lebens- oder Rentenversicherungen informieren. Dadurch sollen Versicherte wissen, was ihr Vertrag aktuell wert ist. Zwar kommen alle Anbieter dieser Pflicht nach, doch bei der Verständlichkeit und den Inhalten hapert es.

Unübersichtlich, unvollständig und schwer zu lesen - das ist ein Urteil selbst von Kennern der komplexen Lebensversicherungs-Materie zu den Informationen. Besonders gravierend: Bei nicht wenigen Mitteilungen sind nicht einmal alle gesetzlichen Informationspflichten erfüllt.

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Die häufigsten "Knackpunkte" bei den Standmitteilungen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat letztes Jahr 68 Standmitteilungen näher untersucht. Das Ergebnis war ernüchternd: 

  • Ein Viertel enthielt nicht einmal alle gesetzlich verbindlichen Angaben. Zum Beispiel fehlte die Nennung der Leistung im Todesfall. 
  • Drei Viertel machten keine Angaben über die garantierte Auszahlung bei einem Beitragsstop.
  • Nur in sechs Schreiben - in weniger als zehn Prozent - waren aus Verbraucherschutzsicht nahezu alle wichtigen Informationen aufgeführt. 
  • Eine Information ließen alle Schreiben vermissen: die Summe der eingezahlten Beiträge - eine wichtige Angabe, um den Wert der Lebensversicherung mit den geleisteten Zahlungen vergleichen zu können. 

Ein anderes Manko war die verwirrende Begriffsvielfalt und das "Versicherungs-Chinesisch". Häufig wurden für den gleichen Sachverhalt unterschiedliche Bezeichnungen verwendet, was die Intransparenz verstärkte. So fanden sich für Überschüsse auch Bezeichnungen wie Ansammlungsguthaben, Bonussumme oder Gewinnguthaben. 

Unübersichtlich, unvollständig und schwer zu lesen."

Forderung nach mehr Standardisierung 

Zwar besteht eine Muster-Standmitteilung vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, die selbst von Verbraucherschützern anerkannt wird. Doch fehlt auch hier die Nennung der Summe der eingezahlten Beiträge. Außerdem ist das Muster nicht verbindlich. Die Versicherer entscheiden selbst, ob und in welcher Form sie davon Gebrauch machen. Vor diesem Hintergrund werden von Verbraucherschutzseite standardisierte und verbindliche Regelungen für die Mitteilung gefordert. 

Auch Vorschläge für noch bessere Informationen sind vorhanden. So empfiehlt die Ratingagentur Assekurata, Szenarien-Betrachtungen in die Mitteilung aufzunehmen. Beispielsweise könnte ausgewiesen werden, wie sich die Lebensversicherung bei noch länger anhaltenden Niedrigzinsen entwickelt. Es gibt offenkundig noch erhebliche Optimierungspotenziale.

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