Jedes dritte Institut plant höhere Kontogebühren

Banken und Sparkassen Kontokosten steigen allerorten

Die Zeiten, in denen Banken mit dem kostenlosen Girokonto warben, sind lange vorbei. Heute muss man schon sehr suchen, um noch ein gebührenfreies Kontoangebot zu finden. Und die schlechte Nachricht lautet: 2022 könnte ein Jahr weiterer Gebührenerhöhungen werden.

Die Gebühren sind für die Kreditinstitute eine wichtige Ertragsquelle. Solange die Zinswende auf sich warten lässt, wird weiter an der Gebührenschraube gedreht. Im April 2021 hatte ein spektakuläres BGH-Urteil zu den Bankgebühren die Gebührendynamik erst mal gebremst. Doch der Richterspruch ist offenbar "verdaut" und man startet eine neue Runde.

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Jedes dritte Institut plant höhere Kontogebühren

Das Handelsblatt berichtet über eine Umfrage der WP-Gesellschaft EY unter mehr als 100 Banken und Sparkassen zur diesjährigen Gebührenpolitik. Gut jedes dritte antwortende Institut will 2022 höhere Gebühren für das Girokonto verlangen. Mehr als jedes siebte Institut hat die Gebühren schon erhöht. 40 Prozent der Banken und Sparkassen planen höhere Gebühren für Überweisungen und/oder für Kreditkarten.

Dabei sind die Gebühren bereits jetzt happig. Glaubt man dem Statistischen Bundesamt, sind die Kontogebühren im Zeitraum 2015 bis 2019 um 25 Prozent gestiegen. Für Banken und Sparkassen ist das offensichtlich nicht das Ende der Fahnenstange. Seit im zinsabhängigen Geschäft nur noch magere Erträge zu erzielen sind und zudem hohe Kosten durch Verwaltung, Personal und Regulierung drücken, wird nach neuen Möglichkeiten gesucht. Dabei zeigen sich die Institute kreativ. Es werden nicht nur bestehende Gebühren erhöht, sondern auch neue eingeführt. Um deren Rechtmäßigkeit entspinnen sich dann häufig juristische Auseinandersetzungen.

Glaubt man dem Statistischen Bundesamt, sind die Kontogebühren im Zeitraum 2015 bis 2019 um 25 Prozent gestiegen."

Ein BGH-Urteil und seine Auswirkungen

Das erwähnte BGH-Urteil war für die Banken deshalb ein Schlag ins Kontor, weil es nicht eine einzelne Gebühr betraf, sondern generell die Vorgehensweise bei Gebührenanpassungen. Bis dahin war es gängige Praxis, die stillschweigende Zustimmung der (Privat-)Kunden bei Gebührenerhöhungen zu unterstellen - nach dem Motto: "wer nicht ausdrücklich widerspricht, ist einverstanden". Abgesichert wurde das durch entsprechende Formulierungen in den AGB. Der BGH hat diese Praxis für unzulässig erklärt. Wenn Gebühren erhöht werden, müssen Kunden ausdrücklich zustimmen, sonst ist die Maßnahme unwirksam.

Bei den diesjährigen Gebührenerhöhungen kommt die neue Rechtslage voll zur Anwendung. Verweigerte Zustimmung bedeutet: vorerst keine Gebührenerhöhung. Der Wermutstropfen dabei: Widerspruch kann die Kontokündigung nach sich ziehen.

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