Papierkrieg führt jetzt die Bank Kontowechsel ganz einfach
Das Girokonto ist heute für das tägliche Leben fast unverzichtbar, denn die meisten Zahlungstransaktionen werden hierüber abgewickelt. Ein Kontowechsel stellte bisher eher die Ausnahme als die Regel dar, denn - nicht zu Unrecht - scheuten die Kontoinhaber den damit verbundenen Aufwand. Das könnte sich jetzt ändern, denn ein neues Gesetz verpflichtet die Banken, beim Wechsel mitzuhelfen.
Anlässe, das Girokonto zu wechseln, gibt es viele. Neben Umzügen sind es vor allem die erheblichen Gebührenunterschiede, die einen Kontowechsel angeraten sein lassen können. Tatsächlich ist das Girokonto nach wie vor eine gute Ertragsquelle für die Institute, auch wenn die Einzelgebühr überschaubar sein mag. Hier macht es die Masse. Kosten zwischen 100 und 200 Euro im Jahr sind durchaus möglich und das kostenlose Girokonto droht allmählich zum Auslaufmodell zu werden, seit die Banken kräftig an der Gebührenschraube drehen, um dadurch Negativzinsen durch die Hintertür einzuführen.
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Zahlungskontengesetz macht Wechselservice obligatorisch
Mit einem Kontowechsel lässt sich daher unter Umständen deutlich sparen. Trotzdem verzichten bisher viele Kontoinhaber auf einen solchen Schritt, weil sie den Aufwand der Umstellung fürchten, auch wenn sie sich über ihre Bank ärgern. Tatsächlich ist beim Wechsel einiges zu regeln. Daueraufträge, Lastschriften und Einzugsermächtigungen müssen umgestellt werden. Alle Partner regelmäßiger Zahlungstransaktionen - Arbeitgeber, Vermieter, Versicherungen, Behörden usw. - müssen miteinbezogen werden. Bisher musste sich der Kontoinhaber darum fast ausschließlich selbst kümmern.
Das kostenlose Girokonto droht allmählich zum Auslaufmodell zu werden."
Das ändert sich jetzt mit dem sogenannten Zahlungskontengesetz. Das Gesetz verpflichtet die Banken ab sofort, beim Kontowechsel aktiv mitzuwirken. Dafür wird ein bestimmtes Regularium mit Zeitvorgaben eingeführt, die sicherstellen sollen, dass die Umstellung innerhalb von zwei Wochen reibungslos funktioniert. Der Ablauf sieht wie folgt aus:
- Wenn ein Kunde eine Kontoneueröffnung bei einer Bank beantragt, muss diese innerhalb von zwei Geschäftstagen mit dem bisher kontoführenden Institut aufnehmen und eine Aufstellung der bestehenden Zahlungsverbindungen anfordern.
- Die kontaktierte Bank ist dann verpflichtet, eine solche Liste zur Verfügung zu stellen, in der alle Lastschriften, Daueraufträge sowie eingegangene und ausgegangene Überweisungen der letzten 13 Monate aufgeführt sind. Dies muss innerhalb von fünf Arbeitstagen erfolgen.
- Das neue kontoführende Institut hat wiederum fünf Tage Zeit, um diese Informationen für die Kontoumstellung umzusetzen.
Die Wechselbereitschaft der Deutschen
Man darf gespannt sein, wie sich der neue obligatorische Wechselservice auf die Wechselbereitschaft auswirken wird. Einer aktuellen Forsa-Umfrage zufolge können sich nur 14 Prozent der Deutschen vorstellen, ihr Girokonto zu wechseln. Unter Berücksichtigung der jetzt erfolgenden Hilfestellung durch Banken sind es schon 25 Prozent. Am wechselfreudigsten zeigen sich die jüngeren Kontoinhaber (18 bis 29 Jahre) mit immerhin 43 Prozent.