Auch Studenten müssen eine Krankenversicherung haben

GKV immer noch Favorit Krankenversicherung für Studenten

Mit Aufnahme eines Studiums steht eine wichtige Entscheidung an: GKV oder PKV für den Studierenden? Auch wenn die private Alternative interessant ist, bleibt die GKV noch immer eine gute Wahl.

Der Studienbeginn ist in mehrfacher Hinsicht der Anfang einer neuen Lebensetappe - nicht zuletzt sei hier die Wahl der passenden Krankenversicherung erwähnt. Sind die Eltern der Studierenden jedoch gesetzlich versichert, sollte die Entscheidung nicht schwer sein, denn bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres profitieren Studenten von der kostenlosen Familienversicherung. Anders stellt sich die Situation dar, sind Eltern privat versichert oder war der Studierende bereits selbst Mitglied der GKV.

Gesetzlich oder privat - wie sollten Studenten sich krankenversichern?

Grundsätzlich gilt: Auch Studenten müssen eine Krankenversicherung haben.

Deswegen werden sie im ersten Schritt der GKV zugeordnet, können aber zum Studienbeginn von der Möglichkeit einer Befreiung von der Versicherungspflicht Gebrauch machen.

Dieses Recht steht generell allen Studierenden zu - und das unabhängig von der Vorversicherung.

Für den schriftlichen Antrag auf Befreiung an die bisherige Krankenkasse steht die Frist von drei Monaten ab Einschreibung respektive Immatrikulation an der jeweiligen Hochschule offen.

An die private Krankenversicherung sind Studierende dann während des gesamten Studiums gebunden.

Als Entscheidungshilfe dienen folgende Szenarien:

1. Familienversicherung über Eltern

Das ist natürlich die günstigste Variante, denn so lange Eltern Kindergeld für den studierenden Nachwuchs erhalten, ist dieser auch kostenlos versichert. Meist ist die Grenze der 25. Geburtstag, es sei denn, dass sich die Frist wegen des Wehr- oder Bundesfreiwilligendienstes verlängert.

2. Studierende sich bereits Mitglied einer Krankenkasse

Bei Studenten, die bereits älter als 25 sind oder bereits erwerbstätig waren, dürfte die GKV auch während des Studiums die passende Wahl sein. In einigen Fällen gibt es auch gar keine andere Lösung, wie das Bundessozialgericht (Urteil vom 27.04.2016, Az. B12KR24/14R) geurteilt hat, nämlich, wenn bis zur Aufnahme des Studiums eine Pflichtversicherung bestanden hat. Das kann zum Beispiel im Rahmen einer Ausbildung, eines freiwilligen sozialen Jahres oder während des Bundesfreiwilligendienstes so sein.

Auch Studenten müssen eine Krankenversicherung haben."

3. Die Eltern sind privat krankenversichert

Hier bietet es sich an, die PKV zu behalten - der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht muss dann in jedem Fall gestellt werden. Ausnahme Beamte: Hier sollte unbedingt ein kompetenter Berater in die Entscheidung einbezogen werden, um die Gefahr drastisch steigender Beiträge einzugrenzen.

4. Studenten sind selbst privat krankenversichert

In diesem Fall greift eine Versicherungspflicht nur, so lange Studierende das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Nur dann steht der Weg in die GKV offen.

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