Angesichts des boomenden Immobilienmarktes werden sich immer mehr Eigentümer mit dem Thema Nachfolge befassen müssen

Quotennießbrauch Schenkungssteuer sparen

Die Steuern sollten bei Schenkungen nicht vernachlässigt werden, können sie doch das schönste Geschenk zunichtemachen. Ein Trick empfiehlt sich jedoch: der Quotennießbrauch.

Immobilien zu Lebzeiten zu verschenken, gilt als probates Mittel der Eigentumsübertragung auf die nächste  oder übernächste Generation. Allerdings lauern hier Fallstricke, die richtig teuer werden können. Außerdem sträuben sich oftmals die bisherigen Eigentümer, solange sie die Mieteinnahmen selbst benötigen - hier ist eine mögliche Lösung.

Der Quotennießbrauch als gangbarer Kompromiss

Angesichts des boomenden Immobilienmarktes werden sich immer mehr Eigentümer mit dem Thema Nachfolge befassen müssen. Nicht zuletzt die Schenkungssteuer, aber auch die Notwendigkeit, die Mieteinnahmen weiterhin für den eigenen Lebensunterhalt zu verwenden, dürften Hemmnisse darstellen. Alle zehn Jahre darf ein Elternteil einem Kind 400.000 Euro schenken, ohne dass dafür Steuern fällig würden. Ist eine Immobilie nun aber steuerlich 700.000 Euro wert, fällt bereits eine Schenkungssteuer von 33.000 Euro an. Es stellt sich also die Frage, wie sich das Immobilienobjekt übertragen lässt, ohne dass der bisherige Eigentümer komplett auf die Mieten verzichten oder sich weiterhin um die Liegenschaft kümmern muss - und dabei noch Steuern spart.

Hier kommt der sogenannte Quotennießbrauch ins Spiel: Der Eigentümer überträgt dabei die Immobilie auf sein Kind, lässt sich aber einen Nießbrauch am Objekt einräumen. Damit hat er weiterhin Anspruch auf die Mieterträge - zumindest zu einem bestimmten Anteil, einer Quote. Werden beispielsweise pro Monat 3.000 Euro an Miete eingenommen und belaufen sich die Lebenshaltungskosten des Eigentümers auf 1.900 Euro, kann ein Quotennießbrauch von zwei Dritteln festgelegt werden. 

Immobilien zu Lebzeiten zu verschenken, gilt als probates Mittel der Eigentumsübertragung."

Die Einnahmen würden sich dann wie folgt aufteilen: Der Eigentümer bezieht 24.000 Euro jährlich, kann außerdem auch zwei Drittel der Abschreibungen steuerlich geltend machen.

Das Kind wiederum bezieht 12.000 Euro Mieteinnahmen und darf ein Drittel der Abschreibung für sich nutzen.

Im Gegenzug steht das Kind für die Immobilienverwaltung ein.

 

 

Autor: Lothar Schmidt, ls-finanzcoaching.de

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