"Schweigen bedeutet Zustimmung" - nach diesem Motto haben Banken jahrelang einseitig Gebühren erhöht und sich auf entsprechende AGB-Formulierungen gestützt

Bankgebühren Verbraucherschützer streben Musterfeststellungsklage an

"Schweigen bedeutet Zustimmung" - nach diesem Motto haben Banken jahrelang einseitig Gebühren erhöht und sich auf entsprechende AGB-Formulierungen gestützt. In einem spektakulären Urteil hat der BGH diese Praxis für rechtswidrig erklärt. Verbraucherschützer wollen jetzt in einer Musterfeststellungsklage den zeitlichen Geltungsrahmen für Gebührenrückforderungen klären lassen.

Als die Karlsruher Richter im April dieses Jahres ihre Entscheidung verkündeten, schrillten in vielen Banketagen die Alarmglocken. Denn gerade im Zahlungsverkehr war bisher die einseitige Gebührenanpassung ohne ausdrückliches Kundeneinverständnis gang und gäbe. In den letzten Jahren wurde häufig und gerne an der Gebührenschraube gedreht, um wegbrechende Zinserträge zu kompensieren.

Wenn aus Cent-Beträgen Milliarden-Summen werden

Mag es auch bei einzelnen Gebührenposten oft nur um Cent-Beträge gehen, die Masse macht es. Schätzungen zufolge stehen Summen bis zu fünf Milliarden Euro in Frage. Ein unklarer Punkt ist dabei bisher, wie weit Rückforderungen seitens der Kunden in die Vergangenheit zurückreichen dürfen. Die Bankwirtschaft vertritt hier den Standpunkt, maximal für die letzten drei Jahre in der Erstattungspflicht zu sein.

Verbraucherschützer sehen das anders. Danach gibt es keine zeitliche Begrenzung, Erstattungsansprüche können unbefristet rückwirkend geltend gemacht werden. In einer Musterfeststellungsklage will sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) jetzt diese Rechtsauffassung bestätigen lassen. Der VZBV stützt sich dabei auf ein Urteil des EUGH. Danach dürfen Verjährungsregelungen Verbraucher nicht daran hindern, Ansprüche geltend zu machen. Eine Drei-Jahres-Frist für Rückforderungen würde demnach eine unangemessene Benachteiligung darstellen.

Es wird noch wohl einige Zeit ins Land gehen, bis die Rechtslage bei Bankgebühren eindeutig geklärt ist."

Wie ein Damoklesschwert

Ob das deutsche Richter auch so sehen, bleibt abzuwarten. In vielen Fällen folgt die deutsche Rechtsprechung den EUGH-Entscheidungen, aber das Verhältnis der Rechtsprechungen zueinander ist nicht abschließend geklärt. Der VZBV kämpft auch noch an anderer Front. Er geht vermehrt mit Abmahnungen gegen Institute vor, die Kunden wegen "Widerspenstigkeit" in der Gebührenfrage mit Kündigung der Geschäftsbeziehung drohen oder diese gar in die Tat umsetzen.

Nicht wenige Institute haben ihre Kunden nach dem Urteil schnell angeschrieben und die Zustimmung zu Gebührenerhöhungen eingefordert - nicht ohne den Hinweis auf das mögliche Ende der Geschäftsbeziehung bei Weigerung zu vergessen. Vereinzelt wurde wohl bei Erstattungsforderungen schon die Kündigung ausgesprochen - nach VZBV-Auffassung unzulässig. Es wird noch wohl einige Zeit ins Land gehen, bis die Rechtslage bei Bankgebühren eindeutig geklärt ist - für die Banken eine Damoklesschwert-Situation.

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