In den §§ 488 - 490 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind die gesetzlichen Grundlagen von Kreditverträgen allgemein geregelt

Was sind Verbraucherdarlehen? Verbraucherrechte bei Krediten

Als Verbraucherdarlehen werden Kredite bezeichnet, die von Unternehmen an Verbraucher vergeben werden. Um den Kreditnehmer vor Benachteiligung oder Überschuldung zu schützen, gelten bei solchen Verträgen verschärfte Regeln.

In den §§ 488 - 490 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind die gesetzlichen Grundlagen von Kreditverträgen allgemein geregelt. Für Verbraucherdarlehen gelten zusätzliche Vorschriften. Die speziellen Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Zusammenhang mit Verbraucherkrediten sind in den §§ 491 - 511 BGB gesetzlich verankert. Das Verbraucherdarlehen ist eine spezielle Form des Kreditvertrages, mit dem die  EU-Verbraucherkreditrichtlinie vom deutschen Gesetzgeber umgesetzt wurde. Seit 2010 ist jedes Unternehmen, das Verbrauchern Kredite gewährt, daran gebunden.

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Die wichtigsten Vorschriften:

  • Verbraucherdarlehensverträge sind zwingend an die Schriftform gebunden.
  • Der Vertrag muss bestimmte Angaben enthalten, ansonsten ist er ungültig.
  • Dem Verbraucher wird ein Widerrufsrecht eingeräumt.
  • Kündigungsmöglichkeiten des Kreditgebers bei Zahlungsverzug sind begrenzt.
  • Höhe der Verzugszinsen ist begrenzt, um Verbraucher vor Überschuldung zu schützen.
  • Begrenzung eventuell anfallender Vorfälligkeitsentschädigung.

Information und Aufklärung durch den Kreditgeber

Die neuen gesetzlichen Regelungen bringen für Unternehmen, die Kredite an Verbraucher vergeben, eine Reihe von Verpflichtungen. Die Kreditinstitute müssen den Interessenten bereits vor Vertragsabschluss umfassend beraten und informieren. Unter anderem muss der Kreditgeber im Interesse des Antragstellers prüfen, ob das Einkommen und bestehende finanzielle Belastungen des Kunden einen Kredit in der gewünschten Höhe zulassen. Alle wesentlichen Vertragsinhalte muss die Bank dem Kreditgeber verständlich erklären. Damit Kreditnehmer verschiedene Angebote miteinander vergleichen können, sollen Banken an Hand einfacher Musterbeispiele einen direkten Vergleich ermöglichen. Alle anfallenden Kosten müssen dargestellt werden. Die Angabe des Zinssatzes allein ist nicht ausreichend.

Das Verbraucherdarlehen ist eine spezielle Form des Kreditvertrages."

Welche Angaben muss ein Verbraucherdarlehensvertrag nach § 492 BGB mindestens enthalten?

Ein Verbraucherdarlehensvertrag ist nur rechtsgültig, wenn er schriftlich geschlossen wird. Der Vertrag muss von beiden Vertragspartnern unterschrieben werden. Bei einer automatischen Vertragserstellung ist die Unterschrift des Kreditgebers nicht zwingend erforderlich. In dem Vertrag müssen die Namen und Anschriften der Vertragspartner angegeben werden.

Zu den weiteren Pflichtangaben zählen die Art des Darlehens, der Nettodarlehensbetrag, die Vertragslaufzeit, der effektive Jahreszins, der Sollzinssatz und die Auszahlbedingungen. Die Modalitäten der Rückzahlung sind klar darzustellen. Der Kunde muss Zahl, Betrag und Fälligkeit der Raten eindeutig erkennen. Darüber hinaus ist der Kunde über sein Widerrufsrecht zu informieren.

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