Mehr Infos bei Kapitallebensversicherungen

Neue Vorschriften für Bestandskunden Versicherer müssen noch klarer informieren

Anfang letzten Jahres wurde die EU-Richtlinie über den Versicherungsvertrieb verabschiedet. Noch kurz vor der Sommerpause befasst sich der Bundesrat abschließend mit dem entsprechenden Umsetzungsgesetz und macht - Zustimmung vorausgesetzt - den Weg frei für die Umsetzung in deutsches Recht.

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung weiterer Gesetze" lautet die umständliche Formulierung des Regelungswerkes - ein Name, den sich garantiert niemand merken wird. Für die Versicherer bringt das Gesetz neue Informationspflichten, insbesondere in puncto Lebensversicherung. Damit sollen Verbraucher künftig noch besser und umfassender informiert werden.

Mehr Infos bei Kapitallebensversicherungen 

Bislang erhalten Versicherungsnehmer bei kapitalbildenden Lebensversicherungen einmal jährlich ein Schreiben über den Status ihrer Police. In dieser sogenannten Stand-Mitteilung wird u.a. über die Entwicklung der Lebensversicherung und die künftig zu erwartenden Leistungen informiert. Nicht immer genügen die Mitteilungsinhalte den Anforderungen. Ein Viertel der Info-Schreiben soll unvollständig sein. Außerdem sind die bisherigen Pflichtmitteilungen nach Auffassung von Verbraucherschützern nicht ausreichend. 

Das soll sich jetzt ändern. So sollen die Kunden auch über den Rückkaufswert ihrer Lebensversicherung informiert werden und erfahren, mit welcher Auszahlungssumme sie bei regulärem Vertragsverlauf rechnen können. Auch der Betrag, der zu erwarten ist, wenn keine weiteren Beiträge geleistet werden und der Vertrag ruht, soll genannt werden. Damit erhalten Verbraucher eine bessere Entscheidungsgrundlage, wie sie mit ihrer Lebensversicherung weiter verfahren. Das ist gerade in einer Zeit, in der sich mancher die Frage stellt, ob seine Kapitallebensversicherung noch Sinn macht, wichtig. Die Versicherer dürften sich nur wenig darüber freuen.

Restschuldversicherung - Kostentransparenz und Freiwilligkeit 

Auch im Hinblick auf Restschuldversicherungen gibt es Neuerungen. Diese Versicherungen werden Kreditnehmern gerne als Schutz gegen Zahlungsunfähigkeit bei schwierigen Lebenssituationen verkauft, manchmal sogar aufgedrängt - selbst wenn sie nicht benötigt werden.

Verbraucher erhalten eine bessere Entscheidungsgrundlage, wie sie mit ihrer Lebensversicherung weiter verfahren sollen."

Der Versicherungsschutz ist relativ teuer und die Kosten wurden bislang nicht besonders transparent gemacht. Jetzt müssen die Kosten aufgedeckt werden. Außerdem ist klarzustellen, dass die Versicherung freiwillig und nicht Bedingung für die Kreditvergabe ist.

Verbraucherschützer: Umsetzung geht nicht weit genug

Verbraucherschützer sehen in der Umsetzung Schritte in die richtige Richtung, sie geht ihnen aber nicht weit genug. Auch bei den erweiterten Mitteilungspflichten für Kapitallebensversicherungen ist man nicht zufrieden. So wird kritisiert, dass bei Altverträgen die eingezahlten Beiträge nur auf Nachfrage mitgeteilt werden müssen, erst bei Neuverträgen ab 2018 gilt die Mitteilungspflicht automatisch. Ebenfalls beanstandet wird die immer noch nicht klare Trennung von Honorarberatung und Provisionsberatung bei Versicherungsmaklern. Man habe sich eine eindeutigere Favorisierung der Honorarberatung gewünscht.

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