Das Ehegattensplitting ist fast eine Institution im deutschen Steuerrecht

Verteilung der Steuerlast Viel Kritik am Ehegattensplitting

Das Ehegattensplitting ist fast eine Institution im deutschen Steuerrecht. Es stammt aus einer Zeit, als die Ehe das gängige Lebensmodell war und der Mann den Haupt- oder alleinigen Verdienst erzielte, während die Frau sich um Haushalt und Kinder kümmerte und allenfalls etwas hinzuverdiente.

Dieses Modell entspricht längst nicht mehr der Wirklichkeit. Bei Paarbeziehungen wird häufig auf Eheschließung verzichtet und in vielen Haushalten sind beide Partner berufstätig und verdienen ein volles Gehalt. Auf dem jüngsten FDP-Parteitag haben sich die Delegierten für eine Abschaffung der Ehegattensplitting-Steuerklassen III und V eingesetzt. Vor allem die Steuerklasse V steht in der Kritik. Sie entspreche dem Klischee von der Frau als "zweitrangiger" Hinzuverdienerin, sei diskriminierend und biete wegen der hohen Besteuerung keinen Anreiz, selbst arbeiten zu gehen.

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Auch heute ein Wahlrecht, keine Pflicht

Grüne und SPD gehen in ihren Forderungen noch weiter. Sie wollen das Ehegattensplitting am liebsten ganz abschaffen und aus dem Einkommensteuerrecht verbannen. Jeder Steuerpflichtige sollte nach ihren Vorstellungen nur noch individuell nach seinem Einkommen besteuert werden. Die Unterschiede zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren wären damit komplett aufgehoben. In der Diskussion um das Ehegattensplitting wird der gesellschaftliche Wandel deutlich.

Dabei ist auch heute kein Ehepaar gezwungen, das Splitting zu nutzen. Die Wahl der Steuerklassen III und V bei der Lohnsteuer ist optional. Genauso gut können beide Eheleute die Steuerklasse IV wählen; mit dem Faktorverfahren besteht sogar die Möglichkeit, eine unterschiedliche Besteuerung fair zu verteilen. Auch bei der Einkommensteuer haben Eheleute die Wahl zwischen Getrennt- und Zusammenveranlagung. Viele entscheiden sich für das Ehegattensplitting, weil es sich "unter dem Strich" rechnet.

Laut Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz stehen Ehe und Familie unter besonderem staatlichen Schutz. Die Aufgabe des Splittings dürfte im Widerspruch zu diesem Auftrag stehen."

Abschaffung nicht sehr populär

Besonders populär wäre eine Abschaffung nicht. In einer YouGov-Umfrage im Auftrag des Handelsblatts sprachen sich 58 Prozent der Teilnehmer für eine Beibehaltung der Steuerklassen III und V aus, 26 Prozent waren für die Abschaffung, der Rest hatte keine Meinung.

Gesetzestechnisch ließe sich eine Reform wohl relativ einfach umsetzen, vorausgesetzt es fände sich eine Mehrheit. Schwierig ist das beim Ehegattensplitting in der Einkommensteuer. Hier gibt es Verfassungshürden.

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