Beibehaltung des "Status Quo" Wann sollte man eine Gütertrennung anstreben?
Vereinbaren Paare Gütertrennung, bleiben die Vermögen der Partner auch während der Ehe getrennt. Diese Beibehaltung des Status Quo ist für einige Personengruppen empfehlenswert, hat aber gewisse Nachteile.
Die meisten Brautpaare finden das unromantisch oder denken gar nicht über diese Option nach. Verzichten sie auf die Regelung des Güterstandes, leben sie vom Hochzeitstag an in einer Zugewinngemeinschaft. Das kann insbesondere zum Problem werden, wenn die Liebe nicht wie versprochen bis zum Tode hält und die Vermögen der Partner sehr unterschiedlich sind.
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In welchen Konstellationen sollte die Option Gütertrennung sorgfältig geprüft werden?
- Ein oder beide Partner sind Selbstständige mit eigener Firma.
- Falls ein oder beide Partner eine große Erbschaft zu erwarten haben.
- Das Vermögen der Partner unterscheidet sich stark.
- Einer der Partner bringt hohe Schulden mit in die Ehe.
- Partner sind unterschiedlicher Nationalität.
Gütertrennung vereinbaren, um die Existenz der Firma nicht zu gefährden
Für Unternehmer ist die vertragliche Vereinbarung der Gütertrennung existenziell. Scheitert die Ehe und die Partner leben wegen eines fehlenden Ehevertrages in einer Zugewinngemeinschaft, ist es nicht ausgeschlossen, dass dem Ex-Partner vom Scheidungsrichter 50 Prozent der Firma zugesprochen werden. Die wenigsten Unternehmen sind so gut mit Kapital ausgestattet, dass eine Auszahlung möglich ist. Sie müssten also Ihre Firma veräußern. Um dieses (hoffentlich nicht eintretende) Szenario zu vermeiden, müssen Sie sich vertraglich absichern. Einen Vertrag können Sie nicht nur vor der Hochzeit, sondern auch während der Ehe schließen und gegebenenfalls im gegenseitigen Einverständnis abändern lassen.
Erbschaften
Erbt ein Ehepartner oder bekommt er eine wertvolle Schenkung, bleiben diese Vermögenswerte im Falle einer Scheidung in der Regel unberücksichtigt. Anders sieht es jedoch mit den Gewinnen aus, die Sie mit diesem Vermögen erwirtschaften. Zinsen, Dividenden, Mieterträge oder andere Erträge zählen zum Zugewinn. Kommt es zur Trennung, steht die Hälfte des Zugewinns dem Ex-Partner beziehungsweise der Ex-Partnerin zu.
Verzichten Sie auf die Regelung des Güterstandes, leben Sie vom Hochzeitstag an in einer Zugewinngemeinschaft."
Internationale Ehen
Kommt Ihr Partner aus einem anderen Land, sollten Sie aus mehreren Gründen einen Ehevertrag schließen. Mit einem solchen Vertrag können Sie nicht nur den passenden Güterstand vereinbaren.
Bei internationalen Ehen sollte in jedem Falle ebenfalls geregelt werden, welches nationale Recht zur Anwendung kommt, falls die Ehe geschieden wird.