Eine Immobilienleibrente bietet die Chance, das eigene Haus oder die eigene Wohnung zu versilbern

Das eigene Haus für die Altersvorsorge Was ist eine Immobilienleibrente?

Eine Immobilienleibrente bietet die Chance, das eigene Haus oder die eigene Wohnung zu versilbern, sich als Rente auszahlen zu lassen und trotzdem ein lebenslanges Wohnrecht zu behalten. Eine Option für Immobilieneigentümer mit schmaler gesetzlicher Rente, um Monatseinkünfte im Alter aufzubessern.

Die Leibrente ist ein altes rechtliches Konstrukt, das auch bei der privaten Rentenversicherung zum Tragen kommt. Sie bezeichnet eine regelmäßige konstante Zahlung, die üblicherweise bis zum Tod erfolgt. Für die Finanzierung der Zahlungen wird Kapital benötigt. Bei der Immobilienleibrente bildet der Verkauf der eigenen Immobilie an einen Vertragspartner die Kapitalbasis. Dieser gewährleistet die Rentenzahlung gegen Erwerb des Objektes mit Einräumung des Wohnrechts.  

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Vor- und Nachteile für Käufer und Verkäufer der Immobilie

Aus Sicht des Verkäufers besteht der entscheidende Vorteil darin, ggf. bis zum Lebensende im vertrauten Zuhause wohnen bleiben zu können und trotzdem vom Verkauf des Immobilieneigentums zu profitieren - mit einer zusätzlichen Rente, die hilft, den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Nachteile sind: "Verluste" durch den Bewertungsabschlag beim Kaufpreis, Aufgabe des Eigentums, man ist nicht mehr uneingeschränkt "Herr im eigenen Haus".

Die Vorteile aus Sicht des Vertragspartners: wegen des Wohnrechts gelten beim Kauf Bewertungsabschläge, der Immobilienerwerb erfordert weniger Kapital als bei gleichwertigen Objekten ohne Wohnrecht. Durch "rentenweise" Zahlung des Kaufpreises wird die eigene Liquidität überdies nur minimal belastet. Nachteile sind: Nutzungseinschränkung, Ertragsverluste und der Vertragspartner trägt das Risiko der Langlebigkeit des Voreigentümers.

Der beste Zeitpunkt für die "Verflüssigung" der eigenen vier Wände ist kurz vor dem Ruhestand."

Wohnrecht oder Nießbrauchsrecht

Das Wohnrecht hat für Verkäufer noch einen weiteren Nachteil: es endet mit dem Auszug - zum Beispiel in ein Pflegeheim - automatisch. Die Alternative ist die Vereinbarung eines Nießbrauchsrechts. Dabei darf man das Objekt nicht nur bewohnen, sondern auch wirtschaftlich nutzen. Anders ausgedrückt: man ist nicht mehr rechtlicher Eigentümer der Immobilie, aber nach wie vor wirtschaftlicher Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten.

Der Pferdefuß: bei Vereinbarung eines Nießbrauchsrechts ist der Bewertungsabschlag noch größer als beim Wohnrecht, die Immobilienleibrente fällt entsprechend geringer aus.

Für wen interessant?

Die Vereinbarung einer Immobilienleibrente kommt vor allem für Immobilieneigentümer in Betracht, die keine Erben haben oder ihr aufgebautes Vermögen selbst für sich nutzen möchten. Das Objekt sollte schuldenfrei sein. Der beste Zeitpunkt für die "Verflüssigung" der eigenen vier Wände ist kurz vor dem Ruhestand.

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