Für die Zeit, in der ein eingeräumtes Darlehen vom Kreditnehmer noch nicht in Anspruch genommen wird, berechnen Banken Zinsen

Teil einer Baufinanzierung Was sind Bereitstellungszinsen?

Sie können die Kosten einer Bau- oder Immobilienfinanzierung verteuern, lassen sich aber bei sorgfältiger Planung zumindest reduzieren: die Bereitstellungszinsen.

Räumt die Bank ein Darlehen ein und stellt dem Kreditnehmer Geld zur Verfügung, das jedoch nicht direkt abgerufen wird, kann sie für den relevanten Zeitraum Bereitstellungszinsen erheben. In der Regel werden zinsfreie Zeiträume vereinbart, aber auch die Höhe eventueller Bereitstellungszinsen ist Verhandlungssache.

Bereitstellungszinsen - so behalten Darlehensnehmer die Kosten im Griff

Für die Zeit, in der ein eingeräumtes Darlehen vom Kreditnehmer noch nicht in Anspruch genommen wird, berechnen Banken Zinsen. Dabei handelt es sich um eine Entschädigung, da dieses Geld praktisch nicht arbeiten kann und zusätzlich abgesichert werden muss. In der Regel gehen Banken bei Baufinanzierungen so vor, da insbesondere bei Bauvorhaben das Kreditvolumen nach Baufortschritt abgerufen wird. Als Berechnungsgrundlage gilt meist der komplette Kreditbetrag, für den die Banken bis zu 3,0% jährlich oder 0,25% monatlich als Bereitstellungszins erheben - es können sich also durchaus erhebliche Beträge summieren. Allerdings hängt dies vom Anbieter und vom Verhandlungsgeschick des Kreditnehmers ab.

Kreditnehmer sollten also bei der Auswahl des Finanzierungspartners auch auf die bereitstellungszinsfreie Zeit achten, denn diese kann durchaus bis zu 12 Monate umfassen: So verzichten die Commerzbank und die Deutsche Bank beispielsweise für 60 Tage auf Bereitstellungszinsen, während die Allianz und die Postbank diesen Zeitraum bereits auf wenigstens drei Monate ausdehnen. ING-DiBa, Santander, DEVK und PSD Nürnberg gehen sogar noch weiter, hier können Kreditnehmer sich bis zu 12 Monate Zeit lassen - die Bank hält das Darlehen so lange kostenfrei zur Verfügung. Einige Banken lassen mit sich sogar über eine Verlängerung verhandeln, können allerdings einen Aufpreis erwarten.

Kreditnehmer sollten also bei der Auswahl des Finanzierungspartners auch auf die bereitstellungszinsfreie Zeit achten."

Dauerhafter Nichtabruf

Wird ein Teil des Kreditbetrages nicht mehr für die Umsetzung des Vorhabens benötigt, können Bauherren dem Kreditgeber einen dauerhaften Nichtabruf melden. Die Bank kann das Darlehen dann reduzieren, um Bereitstellungszinsen zu vermeiden, wird dafür aber eine Entschädigung für die Nichtabnahme berechnen. 

Der Bundesfinanzhof hat im Jahr 2012 geurteilt, dass sich Bereitstellungszinsen steuerlich geltend machen lassen - und zwar unter der Rubrik Herstellungskosten. Das funktioniert jedoch nur, wenn die Immobilie vermietet, also vom Steuerzahler nicht selbst genutzt wird. Eine rückwirkende Geltendmachung der Zinsen als Werbekosten entfällt dann.

Kontakt zu mir

Hallo!
Schön, dass Sie mich kennenlernen möchten.