Vergleichsweise glimpflich kommen noch Bauherren weg, die auf eigenem Grund und Boden bauen

Kann ein Bauherr vorsorgen? Wenn die Baufirma pleite geht

Ein Bauvorhaben gehört üblicherweise zu den größten Projekten im Leben. In finanzieller Hinsicht gilt das auf jeden Fall. Umso schlimmer ist es, wenn die Baufirma oder der Bauträger während der Errichtung des Baus Insolvenz anmelden muss.

Der Fall, dass die Baufirma oder der Bauträger während der Errichtung des Baus Insolvenz anmelden muss, ist gar nicht so selten. Für den Bauwilligen fast immer ein großer Schaden. Ist "das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen", kann man meist nur noch Schadensbegrenzung versuchen. Inwieweit das möglich ist, hängt auch von der Rechtsstellung des Auftraggebers ab.

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Ein Unterschied - Bau mit Generalunternehmer oder Bauträger

Vergleichsweise glimpflich kommen noch Bauherren weg, die auf eigenem Grund und Boden bauen. Das ist der Fall, wenn der Bau über einen Generalunternehmer erfolgt. Das  Grundstück fällt dann ohnehin nicht in die Insolvenzmasse. Außerdem kann in Eigenregie weitergebaut werden, wenn der bestehende Bauvertrag mit der insolventen Firma nicht mehr erfüllt wird. Bis das klar ist, kann einige Zeit vergehen - Zeit, in der die Arbeiten ruhen, Kredite zu bedienen sind und die Miete für die alte Wohnung weiter gezahlt werden muss. Die Entscheidung des Insolvenzverwalters ist jedenfalls abzuwarten. 

Schlimmer dran sind Kunden insolventer Bauträger. Bis zur Fertigstellung bleiben Grundstück und Gebäude grundsätzlich im Eigentum des Bauträgers. Erst mit der Übergabe findet der Eigentumswechsel statt. Wenn der Bauträger Insolvenz anmelden muss, fällt die unfertige Immobilie erst einmal an die Gläubigerbank, die sich das Grundstück als Sicherheit für ihre Kredite hat eintragen lassen. Sie entscheidet dann über das weitere Vorgehen. Möglich, aber keinesfalls zwingend ist die (in der Regel nur teilweise) Rückzahlung der geleisteten Abschlagszahlungen an den Auftraggeber, der damit eine Last los wäre. Genauso denkbar ist, den Auftraggeber erst einmal auf seinem halbfertigen Bau sitzen zu lassen. Seine Einflussmöglichkeiten selbst sind gering. 

Achten Sie bei der Auswahl von Baufirmen oder Bauträgern auf Solidität und Solvenz."

So begrenzen Sie Ihr Bauherren-Risiko

Weil das so ist, sollten Sie es als Bauwilliger gar nicht so weit kommen lassen. Achten Sie bei der Auswahl von Baufirmen oder Bauträgern auf Solidität und Solvenz. Ein Unternehmen, das bereits länger am Markt existiert, in der Region verankert ist und schon viele Bauvorhaben erfolgreich abgeschlossen hat, ist vertrauenswürdiger als ein "Newcomer" am Markt ohne Erfahrung.

Gegen überschaubare Kosten können Sie auch Informationen von Auskunfteien wie Schufa oder Creditreform einholen. Die vermitteln Ihnen im Allgemeinen ein zutreffendes Bild von der Bonität. Gut ist, wenn eine Baufertigungsstellungsversicherung oder eine Fertigstellungsbürgschaft vorhanden ist, deren Kosten idealerweise von der Baufirma getragen werden.

Damit wird zumindest das finanzielle Risiko verringert. Sollte sich eine Insolvenz andeuten, suchen Sie auf jeden Fall fachanwaltlichen Rat auf.

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