Manchmal lohnt auch Freiwilligkeit Wer eine Steuererklärung abgeben muss
Nicht jeder ist verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Doch in vielen Fällen ist es trotzdem empfehlenswert, sich die Mühe zu machen.
Laut Statistischem Bundesamt betrug 2012 die durchschnittliche Steuererstattung 900 Euro. Viele, die keine Steuererklärung abgeben, verschenken also bares Geld. Müssen Sie zum Beispiel täglich viele Kilometer zurücklegen, um an ihren Arbeitsort zu gelangen, oder hatten Sie hohe außergewöhnliche Belastungen, sollten Sie eine Steuererklärung abgeben, auch wenn Sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind. Lohnend ist eine Steuererklärung ebenfalls, wenn Sie im betreffenden Jahr Kapitalerträge (beispielsweise Zinsen, Dividenden, Gewinne aus dem Verkauf von Aktien oder Fondsanteilen) hatten und keinen Freistellungsauftrag bei der konto- oder depotführenden Bank eingereicht haben.
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Wer ist zur Einkommensteuererklärung verpflichtet?
Jeder, der in Deutschland seinen Wohnsitz hat und sich überwiegend im Land aufhält, muss hier Steuern zahlen. Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte, Vermieter und jeder andere, der Einkünfte bezieht, muss diese jährlich spätestens bis zum 31. Mai des Folgejahres erklären. Dazu gehören auch immer mehr Rentner. Doch nicht jeder ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Das gilt unter anderem für Arbeitnehmer, weil bei ihnen die Steuer direkt vom Lohn oder Gehalt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Doch auch hier gibt es einige Ausnahmen.
Arbeitnehmer müssen beispielsweise eine Steuererklärung machen, wenn
- ein Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen ist
- Eheleute die Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktor gewählt haben
- Kapitalertragsteuern offen sind (zum Beispiel aus privaten Darlehen)
Wer sollte freiwillig eine Steuererklärung abgeben?
Für fast alle anderen Arbeitnehmer ist es empfehlenswert, sich der Mühe zu unterziehen und die Formulare freiwillig auszufüllen. In 87 % der Fälle werden Steuern erstattet. Lohnenswert ist die Erklärung auf alle Fälle, wenn Sie hohe Werbungskosten haben. Das sind Ausgaben, die der Sicherung Ihrer Einnahmen dienen.
Jeder, der in Deutschland wohnt und sich überwiegend im Land aufhält, muss hier Steuern zahlen."
Pauschal berücksichtigt das Finanzamt 1.000 Euro, das ist der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag.
Zu den Werbungskosten gehören unter anderem die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle. Beträgt die Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort mehr als 15 km, haben Sie bereits Werbungskosten, die den Pauschalbetrag übersteigen.
Geben Sie in diesem Fall freiwillig eine Steuererklärung ab, bekommen Sie Steuern erstattet.
Weitere Ausgaben, die sich steuermindernd auswirken:
- außergewöhnliche Belastungen durch Krankheit, Pflege, Scheidung, Hochwasser
- Unterhaltszahlungen an bedürftige Angehörige
- Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen
Eine freiwillige Steuererklärung ist ebenfalls empfehlenswert, wenn Sie nicht während des gesamten Kalenderjahres beschäftigt waren. Haben Sie Ihre Ausbildung abgeschlossen und Ihre erste Stelle nicht im Januar angetreten, sollten Sie sich zu viel gezahlte Steuern zurückholen. Für eine freiwillige Steuererklärung haben Sie vier Jahre Zeit.
Wichtiger Hinweis:
Dieser Text dient lediglich der unverbindlichen Information. In dem Text wird die Rechtslage abstrakt dargestellt. Er stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar und kann auch keine Steuer- oder Rechtsberatung ersetzen. Die Hinweise sollen Ihnen einen ersten Überblick geben. Wenn Sie Fragen zu dieser Thematik haben, sollten Sie sich unbedingt an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt wenden.
Ich glaube, dass Menschen, die sich ihrer Ziele und Werte bewusst werden, sorgenfreier leben.