Nach § 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind Kinder ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig

Vorsorge Wie man verhindert, für die Eltern zahlen zu müssen

Die Pflege von Angehörigen ist eine der emotional und finanziell belastendsten Herausforderungen im Leben.

In Deutschland greift das Unterhaltsrecht, wenn das Einkommen und Vermögen eines pflegebedürftigen Elternteils nicht ausreicht, um die Pflegekosten zu decken. Dies kann dazu führen, dass Kinder finanziell einspringen müssen. Doch es gibt Möglichkeiten, um dies zu vermeiden oder zumindest die Belastung zu minimieren. Eine gute Vorbereitung ist entscheidend.


Das Gesetz: Wann müssen Kinder zahlen?

Nach § 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Kinder ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig. Dies gilt auch für Pflegekosten. Allerdings hat der Gesetzgeber Regelungen geschaffen, die die finanzielle Belastung für Kinder begrenzen:

  1. Einkommensgrenzen: Seit Januar 2020 greift das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Kinder müssen erst dann für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro brutto übersteigt. Einkommen unterhalb dieser Grenze bleibt unberücksichtigt.
  2. Selbstbehalt: Liegt das Einkommen eines Kindes über dieser Grenze, wird geprüft, wie viel von seinem Einkommen für den Elternunterhalt herangezogen werden kann. Der Selbstbehalt (Stand 2024) beträgt etwa 2.000 Euro pro Monat, um die eigene Existenz zu sichern.
  3. Berücksichtigung von Vermögen: Neben dem Einkommen kann auch das Vermögen der Kinder herangezogen werden. Allerdings ist das sogenannte Schonvermögen geschützt, z. B. Altersvorsorge, Wohneigentum oder Rücklagen für größere Ausgaben.

Prävention: Strategien zur Vermeidung der Unterhaltspflicht

Die beste Möglichkeit, die finanzielle Belastung zu vermeiden, liegt in einer frühzeitigen Planung. Hier sind die wichtigsten Maßnahmen:

1. Frühzeitige Absicherung der Eltern

2. Rechtzeitige Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

3. Eltern rechtzeitig unterstützen

4. Gestaltung des Vermögens der Eltern

  • Schenkungen: Eltern können Vermögen frühzeitig an ihre Kinder weitergeben, um später nicht mehr auf dieses angerechnet zu werden. Hierbei ist jedoch die 10-Jahres-Frist zu beachten: Schenkungen, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Pflegefall erfolgen, können zurückgefordert werden.
  • Wohnrecht: Falls Eltern Immobilien besitzen, kann die Übertragung an Kinder mit einem lebenslangen Wohnrecht verbunden werden. Dies schützt die Eltern vor Armut und die Kinder vor Unterhaltspflichten.

Praktische Tipps für Kinder

Eine gute Kommunikation innerhalb der Familie, rechtzeitige Absicherungen wie eine Pflegezusatzversicherung und die juristische Prüfung von Unterhaltsforderungen können dazu beitragen, dass Kinder finanziell geschützt bleiben, während die Pflege der Eltern gesichert ist."

  1. Prüfen, ob eine Unterhaltspflicht besteht: Bevor Zahlungen verlangt werden, muss das Sozialamt die Einkommensverhältnisse der Kinder prüfen. Eine frühzeitige juristische Beratung kann helfen, unrechtmäßige Forderungen abzuwehren.
  2. Einkommen und Vermögen rechtzeitig strukturieren: Kinder können ihre finanzielle Situation so gestalten, dass sie weniger angreifbar wird. Beispielsweise könnten Rücklagen in geschützte Anlageformen wie Altersvorsorge umgeschichtet werden.
  3. Transparenz schaffen: Kinder sollten frühzeitig mit ihren Eltern über finanzielle Themen sprechen. So können Pflegekosten und mögliche Unterstützung durch die Familie gemeinsam geplant werden.

Wie das Sozialamt vorgeht

Wenn Eltern pflegebedürftig werden und die eigenen Mittel nicht ausreichen, übernimmt zunächst das Sozialamt die Kosten. Anschließend prüft es, ob die Kinder unterhaltspflichtig sind. Dies erfolgt in folgenden Schritten:

  1. Ermittlung des Einkommens und Vermögens: Das Amt fordert eine Offenlegung der finanziellen Verhältnisse. Dabei gelten jedoch die genannten Grenzen (z. B. Schonvermögen).
  2. Berechnung der Leistungsfähigkeit: Nur das Einkommen oberhalb der Freibeträge wird für den Unterhalt herangezogen.
  3. Unterhaltspflichtige Angehörige: Falls es mehrere Kinder gibt, werden die Unterhaltslasten anteilig entsprechend der Leistungsfähigkeit verteilt.

Was tun bei Unterhaltsforderungen?

Wenn eine Zahlungsaufforderung eintrifft, ist es wichtig, schnell zu reagieren:

  • Rechtsanwalt einschalten: Ein Fachanwalt für Familienrecht kann prüfen, ob die Forderung gerechtfertigt ist und welche Belastungen auf die Kinder zukommen könnten.
  • Verhandlungen führen: In manchen Fällen kann eine Reduzierung oder Stundung der Zahlungen vereinbart werden.

Fazit: Vorbereitung ist der Schlüssel

Die Unterhaltspflicht für pflegebedürftige Eltern kann für Kinder eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Doch mit einer frühzeitigen Planung und gezielten Maßnahmen lässt sich dieses Risiko minimieren.

Kontakt zu mir

Hallo!
Schön, dass Sie mich kennenlernen möchten.