Vorzeitige Kündigungen von Lebensversicherungen bedeuten fast immer ein Verlustgeschäft

Was tun mit dem Klassiker der Altersvorsorge? Lebensversicherungen kündigen?

Es soll in Deutschland rund 91 Millionen Lebensversicherungen geben - mehr als Deutschland Einwohner hat. Viele Versicherte bereuen diesen Schritt inzwischen, selbst wenn sie noch über Verträge aus Zeiten mit höherer Garantieverzinsung verfügen. Die bleibt ihnen zwar erhalten, doch angesichts anhaltend niedriger Zinsen verfallen die Überschüsse drastisch.

Viele bei Vertragsabschluss gehegte Renditeerwartungen werden sich daher als illusorisch erweisen. Da hat mancher Versicherte den Wunsch, aus seinem Vertrag vorzeitig auszusteigen. Das ist zwar grundsätzlich möglich, hat aber oft unerwünschte Konsequenzen.

Wir stellen hier die verschiedenen denkbaren Wege vor:

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1. Kündigen oder verkaufen

Vorzeitige Kündigungen von Lebensversicherungen bedeuten fast immer ein Verlustgeschäft. Denn man erhält zwar das angesparte Kapital ausgezahlt, die Abschlusskosten und die schon gezahlten laufenden Gebühren sind aber endgültig verloren.

Sie können nicht mehr durch künftige Erträge aus dem Vertrag kompensiert werden. Der Verkauf der Lebensversicherung ist kaum besser. Auch hier ist mit erheblichen Abschlägen auf die geleisteten Einzahlungen zu rechnen. 

2. Den Vertrag beitragsfrei stellen

Den Vertrag einfach ruhen zu lassen und beitragsfrei zu stellen, ist sozusagen die "sanfte" Lösung für den Ausstieg. Dann besteht zumindest Handlungsfreiheit für die sonst künftig noch zu erbringenden Beiträge. Der Verlust fällt auch nicht so drastisch aus wie bei Kündigung oder Verkauf. Dafür muss man sich beim bereits angesparten Kapital gedulden, bis der Vertrag ausgelaufen ist. Das kann ggf. eine lange Zeit sein. Ausserdem drücken die Verwaltungskosten weiterhin auf die Rendite und evtl. Schlussüberschüsse können entfallen.

Den Vertrag einfach ruhen zu lassen und beitragsfrei zu stellen, ist sozusagen die "sanfte" Lösung für den Ausstieg."

3. Der "Trick" mit dem Widerspruch

Inhaber von Policen aus dem Zeitraum 1994 bis 2007 haben oft noch die Chance, dem Vertrag zu widersprechen und die Rückabwicklung zu verlangen. Viele Widerspruchsbelehrungen aus dieser Zeit sind fehlerhaft , daher besteht gesetzlich auch jetzt noch die Möglichkeit des Widerspruchs.

Der Versicherte ist in diesem Fall so zu stellen, als ob der Vertrag nie abgeschlossen worden wäre. Verluste können damit praktisch vermieden werden. Wer diesen Weg geht, muss allerdings mit Widerstand der Versicherung rechnen. Fachkundiger juristischer Rat ist auf jeden Fall zu empfehlen.

Und die Lebensversicherung weiterführen?

Natürlich besteht auch die Option, die Police bis zum Ende weiterzuführen. Das kann gerade bei älteren Verträgen, die noch über eine gute Garantieverzinsung verfügen, sinnvoll sein. Denn trotz schmelzender Überschüsse bleibt immer noch eine Rendite, die besser ist als das, was andere verzinsliche Anlagen derzeit bieten.

Letztlich kommt es auf die persönliche Situation, die bereits erbrachten Leistungen und die noch bestehende "Restlaufzeit" an, ob ein vorzeitiger Ausstieg angebracht ist. Noch ein Aspekt ist zu beachten: Wer seine Lebensversicherung aufgibt, verzichtet auch auf die Todesfallabsicherung und ggf. Berufsunfähigskeitsabsicherung sollte daher vorher nach Alternativen suchen.

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